Manche werden sich vielleicht erinnern, dass ich bereits im Herbst letzten Jahres auf eine einseitige Diskriminierung deutscher Autofahrer auf österreichischen Autobahnen hingewiesen habe (siehe hierzu schon meinen Homepage-Artikel vom 21.09.2020, der hier abrufbar ist).
Erfolgreiche Intervention der EU-Kommission
Auf Drängen der EU-Abgeordneten Prof. Dr. Angelika Niebler und mir hat sich zwischenzeitlich die EU-Kommission eingeschaltet und bei den österreichischen Behörden interveniert mit dem Ergebnis, dass Österreich die betreffende Regelung mittlerweile zugunsten einer europarechtskonformen und diskriminierungsfreien Lösung abgeändert hat. Damit hat nach dem Bundesverkehrsministerium nun auch die EU-Kommission unsere Rechtsauffassung gestützt und eine Regelung des österreichischen Immissionsschutzgesetzes-Luft, die deutsche Autofahrer von besonders umweltfreundlichen Fahrzeugtypen einseitig benachteiligt, damit zumindest implizit für europarechtswidrig erklärt.
Zur Erinnerung: Was war passiert?
Die Regelung im österreichischen Immissionsschutzgesetz-Luft hat ursprünglich ausschließlich in Österreich zugelassene Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Technologie auf bestimmten besonders ausgewiesenen österreichischen Autobahnabschnitten wie zum Beispiel der Inntal- und Brennerautobahn von den sonst oftmals geltenden immissionsschutzrechtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen ausgenommen. Für vergleichbare Fahrzeuge, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten zugelassen worden sind, hat diese Ausnahmeregelung jedoch nicht gegolten.
EU-Kommission: Gleichbehandlung als fundamentaler europäischer Grundsatz
Wie ich finde ist das ein großer Erfolg und vor allem auch ein Zeichen dafür, dass hier tatsächlicher und dringender Handlungsbedarf bestanden hat. Gerade in diesen Zeiten, in denen das europäische Projekt zusehends auseinander zu driften droht, ist es besonders wichtig, die EU-Mitgliedsstaaten an ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erinnern. Das hat die EU-Kommission mit ihrer erfolgreichen Intervention getan und damit auch einmal mehr klargemacht, dass die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union ein fundamentaler Grundsatz der europäischen Rechtsordnung und Grundbestandteil unseres europäischen Zusammenlebens ist.