Geschwindigkeitsbegrenzung auf österreichischen Autobahnen gelten nicht für E-Fahrzeuge. Foto: Pixabay

Benachteiligung von E-Fahrzeugen in Österreich

Vielleicht hat sich die eine oder der andere schon einmal gefragt, was die Bezeichnung „IG-L“ unter der Geschwindigkeitsanzeige auf österreichischen Autobahnen bedeutet. Die Abkürzung steht für Immissionsschutzgesetz-Luft. Demnach können Streckenabschnitte auf Österreichs Autobahnen auf 100 km/h beschränkt werden, um die Immissionen zu reduzieren. Ausgenommen hiervon sind in Österreich zugelassene Fahrzeuge mit reinem Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Bei vergleichbaren Fahrzeugen, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten zugelassen worden sind, greift diese Ausnahmeregelung jedoch nicht. Damit verstößt Österreich gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot und damit unmittelbar gegen Europäisches Recht.

Meiner Meinung nach ist es nicht vermittelbar, wieso sich auf bestimmten österreichischen Autobahnen beispielsweise E-Autos mit österreichischem Kennzeichen nicht an die angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen halten müssen, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten zugelassenen Fahrzeuge aber schon. Wenn der Grund für diese Ausnahmeregelung der geringe Schadstoffausstoß der betreffenden Fahrzeugtypen ist, dann gilt das doch unabhängig vom Ort der Zulassung. Das ist ein klarer Verstoß gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot und damit unmittelbar gegen Europäisches Recht. Das Bundesverkehrsministerium stützt mich hier in meiner Rechtsauffassung.

Mit dem österreichischen Bundesverkehrsministerium in Wien sowie mit der Europäischen Union stehe ich hierzu bereits im Austausch.