Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung „weniger Plastik“: Ab Ende 2021 sind leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer verboten. Mit dem Plastiktütenverbot soll ein Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft gesetzt werden. Seit 2016 war eine Selbstverpflichtung des Handels in Kraft, die bereits zu einem deutlichen Rückgang des Verbrauchs geführt hat. Ziel ist aber, dass Plastik im Alltag weiter massiv reduziert wird und so Ressourcen geschont werden, wodurch ein weiterer Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird. Die nun vorgesehene Übergangsfrist von zwölf Monaten ist fair, denn der Handel soll nicht auf bereits vorrätigen Tragetaschen sitzenbleiben. Unstrittig ist auch die Herausnahme von sehr leichten Tragetaschen, die bei Gemüse und Obst zum Einsatz kommen. Ein Verbot würde hier zu mehr Vorverpackungen und unterm Strich mehr Plastik führen.
Der Verbrauch von Plastiktüten ist in Deutschland in den letzten Jahren zurückgegangen. Dennoch nutzen Verbraucherinnen und Verbraucher noch rund 1,6 Milliarden Plastiktüten pro Jahr, also rund 20 Plastiktüten pro Kopf.
Sogenannte „Hemdchenbeutel“ von weniger als 15 Mikrometern werden nicht verboten. Sie sorgen vor allem für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Fleisch- oder Wurstwaren. Für diesen Zweck gibt es noch keine gute Alternative. Daher kämen infolge eines Verbots womöglich mehr (Vor-)Verpackungen auf den Markt, was zu einer Zunahme des Verpackungsmülls führen könnte. Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern wiederum sind vergleichsweise stabil und werden daher typischerweise häufiger verwendet.