Wir müssen uns darauf einstellen, dass im Gesundheitsbereich aufgrund der Corona-Pandemie in Zukunft deutlich gespart werden muss. Ich freue mich deshalb umso mehr, dass die Regierungskoalition mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz die Grundlagen dafür geschaffen hat, den Alltag vieler Patienten sowie derjenigen Menschen, die im Gesundheitssystem arbeiten, zu verbessern.
20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege
So schafft das vergangene Woche verabschiedete Gesetz weitere Verbesserungen für die Pflege, ohne dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen hierfür mehr bezahlen müssen. In der Pflege zu arbeiten wird dann wieder attraktiver, wenn mehr Kolleginnen und Kollegen mit anpacken. Deswegen finanziert der Bund 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege, jedes Pflegeheim in Deutschland profitiert davon. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein, um Pflegekräfte zu entlasten. Auch wird die Akuthilfe für pflegende Angehörige verlängert – wie beispielsweise die Möglichkeit, Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen oder der Arbeit zur Bewältigung einer pandemiebedingten akuten Pflegesituation bis zu 20 Arbeitstage fernzubleiben.
5 Mrd. Euro mehr Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds
Daneben sorgt die Regierungskoalition dafür, dass die Beitragszahler die hohen Defizite in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht allein tragen müssen. Der Bund erhöht im nächsten Jahr seinen Zuschuss zum Gesundheitsfonds um 5 Milliarden Euro. Und die Krankenkassen beteiligen sich mit etwa zwei Fünftel ihrer Rücklagen. So können die Zusatzbeiträge der gesetzlich Versicherten auf durchschnittlich 1,3 Prozent im Jahr 2021 begrenzt werden.
Zudem sichert das Gesetz Krankenhäusern im ländlichen Raum sowie den Fachabteilungen der Kinder- und Jugendmedizin finanzielle Hilfen zu und entfristet die Verfahrensvereinfachung bei der Hilfsmittelempfehlung bei der Pflegebegutachtung. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten weitere Möglichkeiten, innovative Versorgung anzubieten.
Verlängerung der Corona-Schutzschirmregelungen
Um die Gesundheitsberufe insgesamt auch weiterhin in der Corona-Pandemie zu unterstützen, werden die Schutzschirmregelungen verlängert. So sind auch für das Jahr 2021 Liquiditätshilfen für Zahnärztinnen und Zahnärzte und Unterstützungsmaßnahmen für Heilmittelerbringer vorgesehen. Diese sollen künftig bis Ende des Jahres 2021 für jede Heilmittelverordnung einen zusätzlichen Betrag in Höhe von mindestens 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen können.