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Wahlrechtsreform beschlossen: Der Arroganz-Anfall der Ampel

In der Debatte um die Wahlrechtsreform haben sich Vertreter der Ampel endgültig die Maske vom Gesicht gerissen. In den Beiträgen der Vertreter der Regierungskoalition ging es mehr um die CSU als um das Wahlrecht, eines der wichtigsten Rechte, das wir in unserer Demokratie haben.

Wahlrechtsreform ist eine Lex CSU

Falls es noch eines Beweises dafür bedurfte, dass es sich bei der Wahlrechtsreform um eine Lex CSU handelt, hat die Ampel diesen Beleg am heutigen Tag geliefert. Es geht ganz offensichtlich darum, die nach der Mitgliederzahl drittgrößte Partei, die einzige Landespartei mit bundes- und europapolitischer Bedeutung, gezielt zu schwächen und deren erfolgreiches Alleinstellungsmerkmal zu eliminieren.

Grundmandatsklausel fällt

An Ernsthaftigkeit hat es diesem Gesetzgebungsverfahren von Anfang an gemangelt. Der Höhepunkt war allerdings erreicht, als Anfang der Woche vonseiten der Ampel verkündet wurde, man wolle nun auch die Grundmandatsklausel streichen – etwas, das Ampel-Vertreter bei der ersten Lesung des Gesetzesentwurfs Ende Januar noch kategorisch ausgeschlossen hatten.

Die Grundmandatsklausel stellt sicher, dass Parteien, die mindestens drei Direktmandate erringen, mit der Mandatszahl, die ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, in den Bundestag einziehen können.

Möglichkeit eines demokratischen Super-GAUs

Diese kurzfristige Änderung hätte, legt man das letzte Wahlergebnis zugrunde, zur Folge, dass die Partei Die Linke aus dem Bundestag geflogen wäre. Doch auch für die CSU könnte die Reform – zumindest theoretisch – gravierende Folgen haben. Es besteht zumindest die Möglichkeit, dass die CSU alle Wahlkreise in Bayern gewinnt, dennoch bundesweit ganz knapp an der 5-Prozent-Hürde scheitert, sodass dann kein einziger Wahlkreissieger der CSU im Bundestag säße. Allein diese Möglichkeit zu schaffen, ist bereits ein demokratischer Super-GAU.

Nicht durchdachte Reform wurde durchgepeitscht

Und das Irre ist: Die Ampel hat diese Möglichkeit nicht einmal bedacht! Es wurde dann davon gefaselt, CSU und CDU könnten doch eine Listenverbindung eingehen. Das lässt unser Wahlrecht aber gar nicht zu! Und eine entsprechende Änderung sucht man im vorliegenden Gesetz vergebens. Dann sprachen Vertreter der FDP davon, man könne ja zu einem späteren Zeitpunkt nachbessern, um so eine Listenverbindung zu ermöglichen. Ein mangelhaftes Gesetz erst einmal beschließen, um dann –  vielleicht – später nachzubessern. Das nennt man legislative Inkompetenz und das ist eine maßlose Respektlosigkeit gegenüber der Opposition! So kann man mit dem Wahlrecht, das den demokratischen Wettbewerb in unserem Land regelt, nicht umgehen.

Wie unser Fraktionsvorsitzender in der Debatte angekündigt hat, werden wir nicht nur in Karlsruhe klagen, sondern als Union auch alles dafür tun, dass dieses respektlose Gesetz rückabgewickelt wird. Niemand hat ein Interesse daran, dass das Wahlrecht zum Spielball politischer Mehrheiten wird. Dass es nun so ist, hat sich einzig und allein die Ampel zuzuschreiben.

Meine Medienauftritte zur Wahlrechtsreform

Ich war in den vergangen Tagen und Wochen in vielen Medienbeiträgen zur Wahlrechtsreform vertreten. Eine Auswahl mit den entsprechenden Links finden Sie hier:

Focus Online: Ampel schmeißt die wahren Volksvertreter einfach aus dem Parlament

Radio-Interview Deutschlandfunk: Geplante Wahlrechtsreform – Interview Wolfgang Stefinger, CSU-MdB

Radio-Interview WDR 5: Wahlrechtsreform: Was die CSU erzürnt

Politikmagazin kontrovers: Weniger direkte Demokratie wagen?

Artikel BR24live: Was das neue Wahlrecht für Bayern bedeutet

Artikel Süddeutsche Zeitung: Sieger auf Abruf

Artikel Abendzeitung: Ampel plant Wahlrechtsreform: Fliegt die CSU 2025 aus dem Bundestag?