Sicherlich nicht nur ich habe mich schon über einjährige Vertragsverlängerungen geärgert, nur weil ich die Kündigungsfrist verpasst habe. Das gehört künftig der Vergangenheit an: Verbraucherinnen und Verbraucher werden in Zukunft deutlich besser vor unfairen Verträgen und Kostenfallen geschützt. Der Bundestag hat diese Woche ein ganzes Gesetzespaket zum Verbraucherschutz verabschiedet.
Monatliche Kündigungsfristen
Wer künftig eine Kündigungsfrist verpasst, bleibt nicht mehr wie bisher ein weiteres Jahr in einem vielleicht ungünstigen Vertrag gefangen, weil sich dieser automatisch um zwölf Monate verlängert. Als Union haben wir durchgesetzt, dass sich Verträge maximal um einen Monat verlängern und Kunden monatlich kündigen können.
Wichtig war mir aber auch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher größtmögliche Freiheit bei der Vertragswahl und -ausgestaltung haben. So sind künftig Anbieter von zweijährigen Laufzeitverträgen verpflichtet, auch einjährige Laufzeitverträge anzubieten, die maximal 25 Prozent teurer sein dürfen. Verbraucher können so frei entscheiden, ob sie sich langfristig, aber dafür preisgünstig binden wollen, oder lieber eine höhere Flexibilität und dafür einen höheren Preis in Kauf nehmen möchten.
Verpflichtender Kündigungsbutton
Außerdem wird auf Initiative der Union ein verpflichtender Kündigungsbutton eingeführt, der es ermöglicht, elektronisch geschlossene Verträge unkompliziert mit wenigen Klicks zu kündigen. Denn ein Vertrag im Internet ist schnell geschlossen – oftmals mit einem Klick. Den Vertrag wieder zu kündigen ist meistens wesentlich schwieriger. Nicht selten muss man sehr lange suchen, sich durch mehrere Seiten klicken und am Ende womöglich noch per Brief oder Fax kündigen. Das ist eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern, verursacht Kosten, viel Ärger und manchmal auch einen Rechtsstreit. Der Button als unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit im Online-Bereich schafft Abhilfe und wird dafür sorgen, dass Verbraucher nicht mehr so oft durch unbeabsichtigte Vertragsverlängerungen finanzielle Nachteile erleiden müssen.
Aufwand und Nerven werden Verbraucherinnen und Verbrauchern auch erspart, indem Abtretungsausschlüsse im Kleingedruckten verboten werden. Künftig können sie einen Schadensersatzanspruch – insbesondere mit Blick auf kleine Streuschäden – problemlos durch Dritte geltend machen. Damit konnten wir eine weitere langjährige Forderung der Union umsetzen.
Verbesserungen bei Gewährleistungen und Updates
Klare rechtliche Vorschriften beispielsweise für regelmäßige Software-Updates oder Gewährleistungen gelten jetzt auch für Apps, E-Books oder Streamingdienste wie Netflix & Co. Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie schaffen wir so Anreize für die Nachhaltigkeit und Qualität von Produkten. Vorgesehen ist eine Aktualisierungsverpflichtung der Unternehmer, damit die digitalen Produkte vertragsgemäß bleiben (Update-Verpflichtung). Zudem kann künftig bei einem Mangel in den ersten zwölf Monaten nach Kauf – statt wie bisher in den ersten sechs Monaten – von einem Gewährleistungsfall ausgegangen werden. Um Rechtssicherheit beim Kauf gebrauchter Gegenstände zu schaffen, wird außerdem eine Klarstellung zur Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf vorgenommen.