Klimaschutzpolitik mit Augenmaß © Pixabay

Klimaschutzziele konkretisiert

In der letzten regulären Sitzungswoche hat der Bundestag noch einmal zahlreiche Neuregelungen im Bereich der Klima-, Umwelt- und Energiepolitik beschlossen. So wurden Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz vorgenommen, um die Klimaschutzziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 mit klaren Festlegungen und jährlichen Minderungszielen zu konkretisieren. Und wir haben grünes Licht für die Carbon-Leakage-Verordnung gegeben. Damit entlasten wir die Unternehmen, die im europäischen und internationalen Wettbewerb stehen, von den Kosten aus dem nationalen Emissionshandel und vermeiden Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland. So sorgen wir für eine Klimaschutzpolitik mit Augenmaß.

Klimaschutzpolitik mit Augenmaß

Unsere Klimaschutzpolitik ist von einem klaren Grundsatz geprägt: Wir verbinden die vermeintlichen Gegensätze Wirtschaftswachstum und Klimaschutz und spielen sie nicht gegeneinander aus. Wir wollen für Klimaschutz begeistern und nicht bestrafen. Kernpunkt des Klimaschutzgesetzes: Deutschland soll bereits 2045 klimaneutral werden. Unser Ziel ist, das Klima zu schützen, dabei weiterhin Industrieland zu bleiben, hochqualifizierte Arbeitsplätze im Land zu erhalten und den sozialen Zusammenhalt zu sichern.

Mit der Gesetzesnovelle reagiert die Regierungskoalition auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende April und steckt die Wegmarken zur Klimaneutralität klarer als bisher ab. Gleichzeitig sorgen wir für eine bessere zeitliche Verteilung der Lasten bei der Einsparung von Treibhausgasen. Das sorgt für mehr Generationengerechtigkeit. Für 2030 erhöhen wir das Ziel bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen von 55 auf 65 Prozent im Vergleich zu 1990. 2040 müssen 88 Prozent eingespart werden. Gleichzeitig  richten wir die deutsche Klimapolitik auf das neue EU-Klimaziel von 55 Prozent Treibhausgas-Reduktion im Jahre 2030 aus.

Weitere Anreize für Investitionen vereinbart

Beim Erreichen dieser ehrgeizigeren Ziele stehen alle in der Pflicht. Aufgabe des Staates ist es, Anreize für Investitionen in den Klimaschutz zu setzen. Bereits in den vergangenen zwei Jahren wurden dafür vom Bund im Rahmen von Klimaschutz- und Konjunkturprogramm 80 Milliarden Euro bereitgestellt. Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 stehen nun weitere acht Milliarden Euro zur Verfügung, zum Beispiel für die energetische Sanierung von Gebäuden oder die Unterstützung beim klimafreundlichen Umbau energieintensiver Industrie.

Die Ziele und Instrumente in Deutschland müssen fortlaufend mit den europäischen Regeln abgeglichen und – falls erforderlich – daran angepasst werden. Die Berichtspflichten, die das im Klimaschutzgesetz gewährleisten sollen, wurden in den Verhandlungen mit der SPD deutlich verschärft. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn die EU im Gebäude- und Verkehrsbereich eine europäische CO2-Bepreisung einführt.