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Veränderungen im Erbschaftssteuerrecht sind zu befürchten

Steuererhöhung durch die Hintertür

Private und soziale Vermieter haben es in deutschen Großstädten bisher nicht einfach, wenn es zum Erbfall kommt. Erben von Immobilien bleibt aufgrund der enorm gestiegenen Immobilienpreise in Städten wie München häufig nichts anderes übrig, als die Mieten drastisch zu erhöhen oder an Investoren zu verkaufen, um die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer bezahlen zu können. Dieses Problem wird die Ampel mit dem Jahressteuergesetz 2022 noch massiv verschärfen. In diesem Gesetz versteckt sich ein Passus, der die Bewertungsgrundlage für Immobilien verändert und laut Experten um bis zu 40 Prozent höhere Werte zur Folge haben kann. Besonders davon betroffen: Immobilien in Ballungsräumen! Aber gerade dort fallen schon jetzt kaum Häuser und Wohnungen in den Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen steuerlichen Freibeträge – erst recht nicht in München. Es mag viele erstmal freuen, wenn „reiche Erben zur Kasse gebeten“ werden, aber die Erbschaftssteuer ist durchaus ein Problem für die breite Bevölkerung. Dafür gibt es zwei Gründe.

Erbschaft – Ein Problem für Mieter?

Zum einen wird die Situation sozialer Vermieter und deren Erben noch einmal schwieriger: Dadurch, dass Erben oder Empfänger einer Schenkung exorbitant hohe Steuern zahlen müssen, selbst wenn sie die soziale Vermietung mit günstigen Mieten fortführen wollen, sind sie gezwungen die Mietpreise entsprechend zu erhöhen oder ihre Häuser an große Investoren zu verkaufen. So werden private Vermieter zunehmend verdrängt – gerade aus Gebieten mit einem hohen Mietniveau. Das betrifft einen großen Teil der Bevölkerung. Fast 60 Prozent aller vermieteten Wohnungen sind im Eigentum von Privatpersonen, die nicht hauptberuflich Immobilien vermieten. In München werden – laut Haus und Grund München – sogar 80 Prozent aller Wohnungen privat vermietet.

Das Haus der Eltern und Omas Wohnung

Mittlerweile betrifft das Thema Erbschaftssteuer aber nicht nur die angesprochenen Erben von Mietshäusern oder Menschen, die eine Villa mit Pool erben, sondern ganz normale Leute, die einmal Omas Wohnung in Trudering oder das Häuschen der Eltern am Stadtrand erben sollen. Doch wer hat schon das Glück zusätzlich zur Familienwohnung auch noch eine große Menge an Geld vererbt zu bekommen? Denn für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer fallen inzwischen aber durchaus stattliche Summen an. All jenen, die diese Summen nicht aufbringen können, bleibt nur eines: Der erzwungene Verkauf des Ortes, in dem man selbst oder die eigenen Eltern aufgewachsen sind. So geht Familienbesitz verloren und nicht selten reißt ein solcher Verlust tiefe emotionale Wunden. Denn für viele Menschen sind mit dem eigenen Elternhaus wichtige Kinder- und Jugenderinnerungen verbunden. Das Ergebnis der Gesetzesänderung kann daher folgendermaßen zusammengefasst werden: Das Finanzamt wird zum Mietentreiber, die SPD lässt Respekt vor sozialen Vermietern vermissen und die FDP hilft dabei, Familien um ihr Eigentum zu bringen. Gerade in einer großen Stadt wie München, die ohnehin von starkem Zuzug gekennzeichnet ist, besteht das Risiko, dass mit dem Verlust dieses Eigentums auch ein Teil ebenjener alteingesessenen Bürgerschaft verloren geht, die den heimeligen Charme und Charakter unserer Stadt ausmacht.

Einfache Lösungen für ein komplexes Problem

Viel zu selten passiert es im politischen Betrieb, dass sich ein komplexes und vielschichtiges Problem einfach lösen lässt. In diesem Fall ist es glücklicherweise anders. Ich fürchte zwar, dass sich die Ampel bezüglich des Jahressteuergesetzes 2022 nicht mehr eines Besseren belehren lassen wird und die Veränderung der Bewertungsgrundlage von Immobilien eingeführt wird. Deshalb ist es umso wichtiger, dass zwei Vorschläge wieder auf den Tisch kommen, die das Problem lösen können: Wir brauchen höhere Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer. Der Wert von Immobilien ist die letzten 10 Jahre in Ballungsräumen explodiert, an den Freibeträgen wurde aber seither nichts geändert. Es kann doch nicht sein, dass in der Thüringischen Provinz die gleichen absoluten Wertgrenzen gelten wie im Lehel.

Jetzt sind der Bundesfinanzminister und seine Länderkollegen gefragt. Ein Familienheim muss auch in München Familienheim bleiben können.