Es gibt Zahlen, bei denen es einem den Hals zuschnürt: 15.000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und 39.000 Fälle des Herstellens, Besitzes und der Verbreitung von Fotos und Videos, auf denen Kinder missbraucht und vergewaltigt werden, verzeichnete das Bundeskriminalamt allein im Jahr 2021. Das ist ein Anstieg von 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr!
Ein abscheulicher Trend
Gegen diese alarmierende und abscheuliche Entwicklung müssen wir etwas tun. Vor allem, weil tausende Täter, die nachweislich Taten in Deutschland begangen haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Der Grund: Es fehlen die IP-Adressen, die in vielen Fällen zur Ermittlung der Verbrecher unerlässlich sind.
Wir als Union haben deshalb gefordert, dass IP-Adressen sechs Monate lang gespeichert werden müssen. IP-Adressen werden einem Computer oder anderem Endgerät vom Provider zugewiesen – man kann dies mit einem Autokennzeichen auf Zeit vergleichen – und damit (und in vielen Fällen nur damit) können Täter ermittelt werden.
Schwere Verbrechen gegen die Schwächsten
Aktuell ist die Situation so, dass Telekommunikationsunternehmen die Daten unterschiedlich lange speichern, da es keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung für eine bestimmte Zeit gibt. Das darf nicht sein! Es kann nicht vom Zufall abhängen, ob Menschen, die sich eines schweren Verbrechens gegen die Schwächsten in unserer Gesellschaft schuldig gemacht haben, ermittelt werden können oder nicht.
Ein weiteres technisches Detail: Wir als Union fordern darüber hinaus, dass auch Portnummern mitgespeichert werden, denn ein Provider kann eine IP-Adresse auch mehrfach vergeben. Mit der Portnummer lassen sich die Daten allerdings rechtssicher zuordnen.
Antrag leider ohne Mehrheit
Es ist sehr bedauerlich, dass unser Antrag vergangene Sitzungswoche im Bundestag nicht angenommen, sondern an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Eigentlich hatte sich Innenministerin Faeser offen dafür gezeigt, die neuen Möglichkeiten, die der Europäische Gerichtshof geschaffen hat, auch zu nutzen. Denn: Der EuGH hat klargestellt, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine befristete anlasslose Speicherung von IP-Adressen zulässig ist.
Untaugliche Vorschläge der Ampel
Die Vorschläge der Ampel sind leider völlig untauglich: Justizminister Buschmann schlägt ein sogenanntes „Quick-Freeze-Verfahren“ vor, das besagt, dass man erst bei einem konkreten Verdacht eine IP-Speicherung zulassen soll. Daten, die bis dahin schon gelöscht sind, können aber nicht „eingefroren“ werden. Nach einhelliger Meinung von Ermittlungsbehörden ist dieses Verfahren untauglich und damit auch der Vorschlag des Ministers völlig nutzlos.
Für die Union ist Datenschutz wichtig, aber die reine IP-Speicherung ist ein relativ milder Grundrechtseingriff, der – davon bin ich überzeugt – weit weniger schwer wiegt als das Leid missbrauchter Kinder.