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Unionsantrag: Ein Stoppschild für Lebensmittelverschwendung!

Seien wir ehrlich: Die allermeisten von uns haben schon einmal einen Joghurtbecher ungeöffnet weggeschmissen, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum eine Woche abgelaufen war. Natürlich wäre es besser gewesen, ihn zu öffnen, daran zu riechen, festzustellen, dass er völlig in Ordnung ist, und ihn dann mit Genuss zu löffeln.

Lebensmittelabfälle auf die Hälfte reduzieren

Lebensmittel sind wertvoll. Sie dürfen aus ethischen, ökologischen und nicht zuletzt auch aus ökonomischen Gründen nicht achtlos verschwendet werden. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, vermeidbare Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis 2030 auf die Hälfte zu reduzieren.

Denn ein Joghurtbecher hier, ein nicht mehr ganz perfekter Apfel da – das summiert sich: 11 Millionen Tonnen Lebensmittel werden pro Jahr verschwendet. Der Löwenanteil, 59 Prozent oder 6,5 Millionen Tonnen, entfällt auf private Haushalte, das sind 78 Kilogramm pro Kopf!

Zwei Prozent stammen aus der Primärproduktion (0,2 Mio. Tonnen), 15 Prozent aus der Verarbeitung (1,6 Mio. Tonnen), sieben Prozent aus dem Handel (0,8 Mio. Tonnen) sowie 17 Prozent  aus der Außer-Haus-Verpflegung (1,9 Mio. Tonnen).

Konkrete Vorschläge in unserem Antrag

Wir alle, Privathaushalte und die Wirtschaft, sind deshalb aufgefordert, mehr für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung zu tun. Für Verbraucher ist es wichtig, eine bessere Kenntnis der Haltbarkeit von Lebensmitteln zu schaffen.

In unserem Antrag „Lebensmittelverschwendung wirksam verringern – Lebensmittelspenden fördern“, der diese Woche im Bundestag beraten wurde, haben wir konkrete Vorschläge gemacht: Wir fordern darin etwa, dass die Bundesregierung bei der EU-Kommission darauf hinwirkt, dass im Rahmen der geplanten Reformierung der Datumsangabe auf Lebensmitteln der Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum sprachlich deutlich und besser verständlich gemacht wird.

Hilfreich wäre zudem, das Mindesthaltbarkeitsdatum um einen Hinweis wie „oft noch gut nach dem [xxx]“ oder „mindestens haltbar bis, aber nicht schlecht nach“ zu ergänzen.

Lebensmittel, die faktisch nicht schlecht werden

Gerade was trockene Lebensmittel wie Reis oder Nudeln betrifft, wäre eine Ausweitung der Ausnahmeregelung von der Mindesthaltbarkeitsdatum-Kennzeichnung hilfreich. Denn solche Lebensmittel können bei sachgerechter Lagerung faktisch nicht schlecht werden.

Lebensmittelspenden erleichtern

Es gibt allerdings noch weitere Hebel, mit denen wir ansetzen können und die wir in unserem Antrag behandeln: Wir wollen die kostenlose Weitergabe von Lebensmitteln an die Tafeln, soziale Einrichtungen und Organisationen vereinfachen, indem spendende Unternehmen von Haftungsrisiken (insbesondere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch) befreit werden.

Die Bundesregierung sollte auch rechtlich klären und durch einen Leitfaden klarstellen, unter welchen Umständen gespendete und vorverpackte Lebensmittel, die zum Beispiel lediglich bezüglich der Füllmengen und Kennzeichnungspflicht falsch beschriftet sind, an Endverbraucher weitergegeben werden können. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit sogenannter „falscher Sprachausstattung“ ist bisher verboten!

Politik, aber auch jeder Einzelne ist gefragt

Wenn Sie alle 15 Punkte, die wir zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung vorgeschlagen haben, interessieren, finden Sie den entsprechenden Antrag hier: Drucksache 20/6407

Klar ist, dass es sich hier um ein Thema handelt, bei dem die Politik einiges tun kann, aber bei dem vor allem auch jeder Einzelne von uns gefragt ist – und das beginnt schon damit, öfter mal am abgelaufenen Joghurt zu riechen, bevor er in die Tonne wandert.