UN-Hauptquartier in New York © pixabay

UN-Migrationspakt wird zur Ordnung und Begrenzung der Migration beitragen

In dem Antrag, den wir zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration – kurz UN-Migrationspakt – verabschiedet haben, formulieren wir unsere Linie und Erwartungshaltung an die Bundesregierung. Zudem setzen wir ein klares Zeichen gegen die massiven und zum Teil absurden Falschmeldungen, Fehlinterpretationen und Teilzitate, die über diesen Pakt im Umlauf sind.

Begründet keine einklagbaren Rechte und Pflichten

Wir begrüßen in dem Antrag, dass sich die internationale Staatengemeinschaft dieser großen Herausforderung unserer Zeit widmet. Der Pakt trägt dazu bei, Migration durch internationale Kooperation stärker zu steuern und zu begrenzen. Als ein Land mit hohen Standards beim Menschenrechtsschutz liegt es im deutschen Interesse, dass auch andere Staaten diese Standards erfüllen, um den Migrationsdruck nach Deutschland zu senken. Die nationale Souveränität Deutschlands wird durch den UN-Migrationspakt nicht angetastet. Er begründet weder einklagbare Rechte und Pflichten noch entfaltet er rechtsändernde Wirkung. Das steht zwar auch schon im Pakt, aber das stellen wir noch einmal klar.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz geplant

Wichtig ist uns auch festzuhalten, dass weiter klar zwischen legaler und illegaler Migration unterschieden wird. Deshalb werden wir mit einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Voraussetzungen für geordnete legale Zuwanderungsmöglichkeiten nach Deutschland verbessern, um so dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Kooperationsbereitschaft bei Rückführungen verbessern

Ferner soll die Bundesregierung gegenüber anderen Staaten noch nachhaltiger die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger einfordern. So sieht der UN-Migrationspakt unter anderem vor, dass Staaten dafür sorgen, dass Migranten über Identitätsnachweise und Reisedokumente verfügen. An keinem anderen Hindernis scheitert die Rückführung Ausreisepflichtiger so oft wie an der mangelnden Kooperationsbereitschaft bei der Identitätsfeststellung und Ausstellung von Reisepässen. Abschließend fordern wir die Bundesregierung auf, uns weiter umfassend über den UN-Migrationspakt zu informieren.

Unseren Antrag können Sie hier nachlesen.