Münchner Altstadt © Büro Dr. Stefinger MdB

Künftige Grundsteuer darf nicht zum Mietpreistreiber werden!

Die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Reform der Grundsteuer, die er diese Woche seinen Länderkollegen vorgestellt hat, dürfen nicht dazu führen, dass in Städten wie München die Mieten noch weiter steigen. Ein fatales Signal, wogegen ich mich entschieden einsetzen werde. Es kann doch nicht sein, dass unsere Bestrebungen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, durch die Hintertür wieder einkassiert werden!

Nettokaltmiete soll laut Plan in Bemessung einfließen

Minister Scholz plant ein sogenanntes wertabhängiges Modell. Hierbei würde sich die Bemessungsgrundlage künftig zusammensetzen aus den Komponenten Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert sowie der Nettokaltmiete. Letztere würde für selbstnutzende Wohnungseigentümer fiktiv angesetzt. Vermieter können die Kosten für die Grundsteuer auf die Mieten umlegen. Um Mietsteigerungen vor allem in Ballungsräumen abzufedern, soll die sogenannte Steuermesszahl gesenkt werden. Das Modell führt zu automatischen Steuererhöhungen, wenn die Mieten steigen. Zwar kann dies durch einen niedrigeren kommunalen Hebesatz oder eine niedrigere Steuermesszahl ausgeglichen werden, es ist aber jedes Mal wieder das Eingreifen des Staates notwendig.

Bayerisches Flächenmodell unbürokratisch und wertunabhängig

Die Landesregierung in Bayern präferiert hingegen ein wertunabhängiges, sogenanntes Flächenmodell: Die Grundsteuer soll auf möglichst wenigen Kriterien beruhen, damit sie sowohl für die Bürger und Unternehmer als auch für die Verwaltung einfach administrierbar ist. Sie soll deshalb ausschließlich nach physikalischen Größen, nämlich Grundstücksgröße und Wohn- bzw. Nutzfläche, ermittelt werden.

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen bei der Berechnung der Grundsteuer eine Reform verlangt. Diese soll bis Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat beschlossen sein. Die Grundsteuer soll weiterhin ein Aufkommen von rund 14 Milliarden Euro für die Kommunen sichern.