Wir unterstützen bei Lohnausfällen wegen Kinderbetreuung © Pixabay

Umfassendes Sozialpaket zum Schutz vor den Corona-Folgen

Um die Menschen in Deutschland so weit wie möglich vor den sozialen Folgen der Corona-Krise zu schützen, haben wir auch hier weitreichende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Niemand soll wegen der Corona-Krise seine wirtschaftliche Existenz verlieren. Finanzielle Ausfälle werden in vielen Bereichen aufgefangen. Wichtig ist mir, dass wir den Menschen ihre existenziellen Ängste nehmen. Gleichzeitig senden wir das Signal aus, dass wir den Wirtschaftskreislauf am Laufen halten.

Mit dem Sozialschutz-Paket helfen wir denen, die von der Krise wirtschaftlich und sozial besonders betroffen sind. Gerade Menschen mit geringem Einkommen, Selbständige und Kleinunternehmer trifft es besonders hart. Und wir helfen Familien – insbesondere den berufstätigen Eltern, die jetzt zuhause bleiben müssen, aber nicht von zuhause aus arbeiten können.  Durch das Schutzprogramm werden sie vor unzumutbaren Lohneinbußen geschützt.

Die einzelnen Maßnahmen im Überblick:

  • Wir verbessern den Zugang zum Kurzarbeitergeld. Zukünftig müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Kurzarbeit betroffen sein, damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Zusätzlich eröffnen wir auch Leiharbeitern den Zugang zum Kurzarbeitergeld. Die Arbeitslosenversicherung zahlt den Betroffenen bis zu 67 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.
  • Wir entschädigen Arbeitnehmer für den Arbeitsausfall wegen fehlender Kinderbetreuung. Der Staat übernimmt – analog zum Kurzarbeitergeld – für längstens sechs Wochen 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls (Höchstbetrag von 2.016 Euro pro Monat).
  • Für Rentner wird die Grenze des Zuverdienstes stark angehoben, befristet bis Ende 2020. Damit soll es Rentnern erleichtert werden, zum Beispiel wieder als Ärzte, Pflegekräfte oder in der Landwirtschaft zu arbeiten, ohne dass die Rente gestrichen wird.
  • Wir schützen Mieter, die aufgrund der Krise vorübergehend in eine finanzielle Notsituation geraten sind, und setzen das Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung der Miete bis zum 30. Juni 2020 aus. Dabei bleibt die Zahlungsverpflichtung weiter bestehen.
  • Wir helfen den Verbrauchern bei Darlehensverträgen. Alle Verträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, werden im Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und 30. Juni 2020 um jeweils 3 Monate ab Fälligkeit gestundet, sofern der angemessene Lebensunterhalt des Schuldners gefährdet wird.
  • Wir schaffen bis zum 30. Juni 2020 ein vereinfachtes Verfahren bei Hartz IV und Sozialhilfe, damit den betroffenen Personen unbürokratisch und schnell geholfen werden kann.
  • Wir erleichtern den Zugang zum Kinderzuschlag, indem wir statt des üblichen Bemessungszeitrum von sechs Monaten lediglich das aktuelle Gehalt als Nachweis der Berechtigung heranziehen.