Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen Staat und Gesellschaft vor gewaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Viele Unternehmen und Betriebe in Bayern sehen sich schon jetzt wirtschaftlichen Existenznöten ausgesetzt.
„Wir lassen niemanden alleine!“
Deshalb bin ich sehr froh, dass die Bayerische Staatsregierung schon zu Beginn der Woche einen milliardenschweren Schutzschirm für die bayerische Wirtschaft zur Erhaltung der Liquidität von Unternehmen beschlossen hat. Dieser soll die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus soweit wie möglich auffangen und alle diejenigen bayerischen Betriebe und Unternehmen unterstützen, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Notsituation und Liquiditätsprobleme geraten sind.
Förderprogramm „Soforthilfe Corona“
Das Soforthilfeprogramm Corona unterstützt insbesondere kleine Betriebe (maximal 250 Mitarbeiter) und Freiberufler, indem diese unbürokratisch und sehr schnell zwischen 5.000 und 30.000 Euro erhalten. Zuständig für Anträge von betroffenen Unternehmen und Betrieben aus meinem Wahlkreis ist die Landeshauptstadt München. Das entsprechende Antragsformular ist hier abrufbar: https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Themen/Wirtschaft/Dokumente_und_Cover/2020-03-17_Antrag_Soforthilfe_Corona.pdf
Bayernfonds
Der neu aufgelegte Bayernfonds soll es dem Freistaat Bayern ermöglichen, sich insbesondere an bestimmten mittelständischen Unternehmen auf Zeit zu beteiligen, um Liquidität zu sichern, finanzielle Engpässe zu vermeiden und somit den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
Darlehens- und Bürgschaftsprogramme
Darüber hinaus steht betroffenen KMU das volle Unterstützungsprogramm der LfA Förderbank Bayern sowie der Bürgschaftsbank Bayern mit ihren verschiedenen Darlehens- und Bürgschaftsprogrammen zur Verfügung, die der Freistaat Bayern ebenfalls finanziell massiv ausgebaut hat. Daneben können Betroffene auch auf die Programme der KfW des Bundes zurückgreifen.
Kurzarbeit
Betroffene Betriebe können bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit unter erleichterten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beantragen. So müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein statt wie bisher ein Drittel. Den Arbeitgebern werden dann die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 01.03.2020 gelten.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Schließlich können bestehende Steuerforderungen auf die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer auf Antrag und befristet bis zum 31.12.2020 zinsfrei gestundet werden. Auf Antrag kann die Höhe der Steuervorauszahlungen herabgesetzt werden. Und bis zum Ende des Jahres wird darüber hinaus von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen.
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