Am Sonntag, 15. März ist Kommunalwahl © Deutscher Bundestag

Am Sonntag wählen gehen!

Kommenden Sonntag, 15. März ist Kommunalwahl – 1,1 Millionen Münchnerinnen und Münchner sind aufgerufen, sich zu beteiligen. Die Münchner wähle...

Kommenden Sonntag, 15. März ist Kommunalwahl – 1,1 Millionen Münchnerinnen und Münchner sind aufgerufen, sich zu beteiligen. Die Münchner wählen einen neuen Stadtrat und neue Bezirksausschüsse. Auch das Amt des Oberbürgermeisters steht zur Wahl und mit unserer Spitzenkandidatin Kristina Frank – ein echtes Münchner Kindl – besteht die Chance, das erste Mal in der Geschichte der Stadt eine Oberbürgermeisterin zu stellen.

Ausgleich zwischen berechtigten Interessen

Im Kommunalwahlkampf hat die CSU betont, dass wir die innerstädtische Verkehrswende (mit Blick auf Klimaschutz und Feinstaubreduzierung) zwar tatkräftig vorantreiben müssen, dass diese jedoch nicht zu einseitigen Belastungen führen darf. Stattdessen muss das Ziel in einem ausgewogenen Miteinander zwischen Fahrradfahrern, Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern bestehen. Konzepte zur Mobilität der Zukunft müssen mehr beinhalten als eine Reduzierung von Fahrspuren und Parkplätzen, verbunden mit immer mehr Einschränkungen des Individualverkehrs.

Bezahlbares Wohnen

Neben der Frage wie der innerstädtische Verkehr der Zukunft gestaltet wird, hat das Thema „Bezahlbares Wohnen“ in München höchste Priorität. Dafür müssen wir zum einen den preiswerten Wohnraum, den wir derzeit haben, schützen. Darüber hinaus gilt es jedoch, auch neue Wohnungen zu bauen: durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, durch Genossenschaften, Werkswohnungen. Um das Wohnen auf einem bezahlbaren Niveau zu halten, muss sich das Angebot an Wohnraum insgesamt erhöhen.

Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch!

Die Kommunalpolitik hat einen ganz unmittelbaren Einfluss darauf, wie wir das Gemeinwesen in der Stadt gestalten. Deshalb appelliere ich an alle wahlberechtigten Bürger der Stadt: Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch!

 

Anträge für die Briefwahl müssen spätestens zwei Tage vor der Kommunalwahl der Gemeinde vorliegen. Das wäre am Freitag, 13. März 2020, bis 15.00 Uhr. Es gibt aber Ausnahmen: Wer plötzlich erkrankt und das auch nachweisen kann, kann die Briefwahl noch bis zum Wahlsonntag, 15.00 Uhr beantragen.