Saubere Luft in unseren Städten wollen wir alle. Deswegen haben wir uns europaweit sehr ehrgeizige Ziele für die Luftreinheit gesetzt. Wenn es jetzt darum geht, wie wir diese Ziele erreichen, dürfen wir aber die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht aus den Augen verlieren. Die Bundesregierung hat ein ganzes Maßnahmenpaket aufgelegt, das auch schon Wirkung zeigt. Diesel- Fahrverbote können dabei nur Ultima Ratio sein.
Mit einem Gesetzentwurf, den wir diese Woche in den Bundestag eingebracht haben, wollen wir das sicherstellen. Denn Fahrverbote greifen tief in die individuelle Mobilität der Menschen ein und haben massive wirtschaftliche Auswirkungen, gerade für Handwerk und Mittelstand.
Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten sicherstellen
Künftig sollen Diesel-Fahrverbote in der Regel nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen ein Jahres-Mittelwert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten worden ist. Klargestellt wird, dass der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert mit Hilfe der von der Bundesregierung bereits beschlossenen Maßnahmen auch ohne Fahrverbote eingehalten werden kann. Gleichwohl können die zuständigen Landesbehörden auch künftig Fahrverbote in Betracht ziehen, wenn trotz Anwendung aller anderen Maßnahmen die Grenzwerte nicht eingehalten werden.
Luftqualität entwickelt sich in richtige Richtung
Es geht uns um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und nicht darum, die geltenden Grenzwerte infrage zu stellen. An ihnen ändert sich überhaupt nichts. Entscheidend ist, dass sich die Luftqualität in die richtige Richtung entwickelt. Und das ist in Deutschland ganz eindeutig der Fall: Von 1990 bis 2016 ist ein Rückgang der Stickstoffdioxid-Emissionen um 58 Prozent zu verzeichnen. Die Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte sind in den deutschen Städten in den letzten 20 Jahren – auch in verkehrsnahen Lagen – im Schnitt um rund ein Drittel zurückgegangen.
Rechtssicherheit für Hardware-Nachrüstung schaffen
Ebenfalls festgehalten wird in dem Gesetzentwurf, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Diesel-PKW mit geringen Stickstoffoxidemissionen (Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb Stickstoffoxidemissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro 6-Fahrzeuge) von Fahrverboten ausgenommen sind. Das bedeutet Rechtssicherheit für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung.