Die Ereignisse im britischen Unterhaus haben uns diese Woche in Atem gehalten. Nach hitzigen Debatten lehnte das britische Parlament das mit der EU ausgehandelte Austrittsabkommen mit deutlicher Mehrheit ab. Die Medien sprachen von einer historischen Niederlage von Premierministerin Theresa May, die bis zuletzt für die Annahme des Abkommens geworben hatte. Ich bedauere die Entscheidung des Unterhauses zutiefst. Ein ungeordneter Ausstieg des Vereinigten Königreiches aus der EU hätte spürbare Folgen für uns alle, insbesondere aber für die Briten. Ich hoffe daher sehr auf die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein meiner britischen Kollegen und dass es bis zum offiziellen Austrittsdatum, dem 29. März 2019, doch noch gelingt, eine Einigung zu erzielen. Ein noch weiteres Entgegenkommen der EU gegenüber London halte ich allerdings für problematisch. Wer die EU verlassen will und damit aus dem Binnenmarkt ausscheidet, muss wissen, dass er nicht die gleichen Konditionen beanspruchen kann wie zuvor.
Bundestag wappnet sich für den Fall des Brexits
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche ein Gesetz beschlossen, das den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU regeln soll. Es tritt allerdings nur dann in Kraft, wenn der britische Austritt vollzogen ist und die bis Ende des Jahres 2020 geplante Übergangsphase tatsächlich eintritt.
Was würde ein „harter Brexit“ bedeuten und welche Auswirkungen hätte er konkret auf Bürger, Wirtschaft und Politik? Fragen und Antworten rund um den Brexit finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung. Klicken Sie hier.