Reform der Handwerksordnung auf den Weg gebracht © Büro Dr. Stefinger MdB

Rückkehr zur Meisterpflicht

In den Koalitionsverhandlungen 2018 machte sich die CDU/CSU für die Wiedereinführung der Meisterpflicht stark, die 2004 durch die rot-grüne Bundesregierung für zahlreiche Gewerbe abgeschafft wurde. Die Meisterpflicht wird nun ab Anfang 2020 für die folgenden zwölf Gewerke wieder eingeführt werden:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Die Reform der Handwerksordnung verfolgt das Ziel, die hohen Qualitätsstandards des deutschen Handwerks–im Sinne des Handwerks und des Kunden – zu sichern, sowie die Attraktivität der handwerklichen Ausbildung zu unterstreichen und so den Nachwuchs für die Meisterbetriebe zu sichern.

Nach den gestrigen Beratungen in der Koalitionsarbeitsgruppe wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung folgen die Beratungen im Bundesrat und Bundestag. Unser Ziel ist es, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt.