Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 hatte Deutschland turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft inne. Die Corona-Krise hat den Ablauf der Ratspräsidentschaft nachhaltig geprägt. Das ein oder andere geplante Ereignis fiel der Pandemie zum Opfer, zum Beispiel der geplante EU-China-Gipfel in Leipzig. Alles in allem hat sich Deutschland aber in vielen Bereichen als pragmatischer Problemlöser erwiesen.
Mehrjähriger Finanzrahmen und Wiederaufbaufonds
Wichtigstes Ergebnis ist die Einigung auf den siebenjährigen Haushaltsplan (MFR), den Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der Corona-Krise sowie den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus unter der Vermittlung von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Letzterer sieht vor, dass die Zahlung von EU-Fördergeldern an die Einhaltung von Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit gebunden ist.
Klimaschutz
In der Klimapolitik einigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs im Grundsatz darauf, das EU-Klimaziel für 2030 zu erhöhen. So sollen die Treibhausgasemissionen auf mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 verringert werden.
Gesundheitspolitik und Krisenprävention
Auch die Kooperation im Gesundheitsbereich wurde verbessert. Damit die EU-Binnengrenzen – anders als in der ersten Welle der Corona-Pandemie im Frühjahr – offenbleiben können, stuft die EU-Seuchenbehörde mit Sitz in Stockholm nun die pandemische Lage in den Regionen nach einheitlichen Kriterien ein. Die Zulassung von Corona-Impfstoffen erteilt zentral die Europäische Arzneimittelagentur EMA. Die Produktion unerlässlicher Güter – im Gesundheits- wie auch im Sicherheitsbereich – wird teilweise wieder in die EU zurückverlagert und Forschung und Entwicklung verstärkt. Auch wird ein Vorrat an Schutzgütern für künftige Notsituationen angelegt.
Außen- und Menschenrechtspolitik
Zudem gelang die Einigung auf ein EU-Partnerschaftsabkommen mit 78 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten. Es ersetzt das Cotonou-Abkommen und bildet für die nächsten 20 Jahre die Grundlage für die Zusammenarbeit von über 1,5 Milliarden Menschen auf vier Kontinenten. Es hilft, die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen zielgerichtet umzusetzen. Auch wurde ein Sanktionsmechanismus beschlossen, der Einzelpersonen und Organisationen treffen kann, die für schwere Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter oder Menschenhandel verantwortlich sind. Mit diesem sogenannten Globalen Menschenrechtssanktionsregime (EUGHRSR) wird es möglich, solchen Tätern die Einreise in die EU zu verbieten und ihr Vermögen in der EU einzufrieren.
In quasi letzter Minute einigte man sich unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft schließlich auf einen geregelten Brexit und ein Investitionsabkommen mit China.
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