Nachhaltigkeit im Finanzsektor marktkonform gestalten © Pixabay

Positionspapier zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor vorgelegt

Die Corona-Pandemie und die weltweiten Bemühungen ihrer Eindämmung haben deutlich gemacht, wie notwendig eine widerstandsfähige und flexible Wirtschaftsstruktur ist. Daher begrüßt die CDU/CSU-Fraktion die Absichten der Europäischen Kommission, mit der Umsetzung des Green Deals sowohl die wirtschaftlichen Verluste auf dem Weg aus der Corona-Pandemie aufzufangen als auch langfristig Europas Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Wichtig ist, dass bei den Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität auch die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen gleichwertig berücksichtigen werden. Zum entsprechenden EU-Aktionsplan hat die Fraktion deshalb ein Positionspapier erarbeitet. Im Einzelnen nimmt sie zu folgenden Punkten Stellung:

  1. Neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen

Damit Europas Wirtschaft gestärkt aus der Corona-Krise kommt fordert die Fraktion, dass sich die Finanzmarktregulierung auch weiterhin allein am ökonomischen Risiko orientiert und ihre politische Kontrolle gewährleistet bleibt, um Fehlallokationen zu vermeiden.

  1. Überprüfung der CSR-Richtlinie

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Überprüfung der CSR-Richtlinie darauf zu achten, dass alle Anforderungen betreffend neuer Klima- oder Umweltdaten analog der Standards zur finanziellen Rechnungslegung und Berichterstattung ausgestaltet werden. Denn jede Art von Berichtspflicht ist nur dann erfolgreich, wenn sie die Unternehmen dabei unterstützen kann, sich für die Zukunft wirtschaftlich erfolgreich und widerstandsfähig aufzustellen.

  1. Kennzeichnungen für Anlageprodukte und Entwicklung einer EU-Norm für grüne Anleihen

Wichtig ist der Fraktion darauf hinzuwirken, dass eine ökologisch-soziale Marktwirtschaft entsteht. Neben der Regulierung von Eckpunkten und Transparenzerfordernissen setzt sie dabei in ihrem Positionspapier insbesondere auf marktwirtschaftliche Instrumente. In diesem Rahmen soll der Markt seine Dynamik entwickeln und Innovationen ermöglichen. Unternehmen sollen ferner in ihren Transformationsanstrengungen unterstützt werden.

  1. Integration von Klima- und Umweltrisiken in den EU-Aufsichtsrahmen

Die politische Unabhängigkeit und Marktneutralität der EZB gilt es zu bewahren. Auch die Förderbanken müssen richtig genutzt werden: Sie sollen umweltfreundliche Projekte fördern, aber ihre übrigen satzungsgemäßen Aufgaben nicht vernachlässigen.

  1. Überarbeitung der Leitlinien für Beihilfemaßnahmen

Auch in Zukunft müssen ausreichende Unterstützungsmaßnahmen für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft beihilferechtlich zulässig bleiben. Über nationale Beihilfen ist es den Mitgliedstaaten möglich, stromintensiven Sektoren für den durch das EU-Emissionshandelssystem verursachten Anstieg der Stromkosten einen Ausgleich zu gewähren.

  1. Steuerreformen im Sinne des Klimaschutzes und zur Förderung des Wirtschaftswachstums

Eine Nachhaltigkeit von Steuerreformen ist nur dann gegeben, wenn sie nachvollziehbar, transparent und administrierbar bleiben. Daher begrüßt die Fraktion das beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung und die darin enthaltene Überprüfung des Steuersystems sowohl aus wirtschafts- als auch aus sozialpolitischer Sicht. Eine Überprüfung auf europäischer Ebene zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen wird unterstützt.

Das vollständige Positionspapier können Sie hier nachlesen.