© European Union/ Carsten Koall, Wojtek Radwanski

Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung – bereits viel erreicht

Die Debatte über Migration und Integration bestimmt seit Monaten wie kaum ein anderes Thema die politische Agenda. Was wir bislang erreicht haben und...

Familiennachzug, BAMF-Skandal, Zurückweisungen an der Grenze – wie kaum ein anderes Thema hat die Flüchtlingspolitik in den vergangenen Monaten die politische Agenda in Deutschland bestimmt. Nicht nur in den Medien und im politischen Berlin, sondern auch in den alltäglichen Gesprächen nimmt die Debatte über Migration und Integration breiten Raum ein. Die Einigung von CDU, CSU und SPD auf den Asylkompromiss letzte Woche ist ein echter Fortschritt. Nun geht es darum, die zahlreichen Beschlüsse zügig in die Praxis umzusetzen.

Oft wird jedoch vergessen, dass wir bereits eine ganze Menge unternommen haben. Der folgende Überblick zeigt, was wir bei der Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung bereits erreicht haben und welche Schritte demnächst anstehen.

Was haben wir bereits erreicht?

  • Die Zahl der festgestellten illegalen Grenzübertritte in die EU hat sich seit ihrem Höhepunkt im Oktober 2015 um 95 Prozent verringert. Das hat gerade auch zu einem kontinuierlichen Rückgang der Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland geführt: von 890.000 Asylsuchenden im Jahr 2015 über rund 280.000 Personen im Jahr 2016 und etwa 187.000 Personen im Jahr 2017 auf ca. 78.000 Asylanträge in den ersten fünf Monaten dieses Jahres.
  • Ursächlich waren Aktivitäten auf internationaler (wie die Hilfe für syrische Flüchtlinge in ihrer Heimatregion und das verstärkte entwicklungspolitische Engagement in Afrika) und europäischer Ebene (wie die EU-Türkei-Erklärung, der verbesserte Schutz der EU-Außengrenzen, die europäische Unterstützung für die libysche Küstenwache und die Grenzschließungen auf der Balkan-Route).
  • Auch national haben wir viele Maßnahmen beschlossen: die Einführung von Grenzkontrollen, die Asylpakete I und II, das Datenaustauschverbesserungsgesetz, die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten, eine Verschärfung des Ausweisungsrechts, das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und vieles mehr.
  • Ab dem 1. August 2018 ist der bisherige Rechtsanspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten abgeschafft. Zugleich erhalten bis zu 1.000 Familienangehörige pro Monat aus humanitären Gründen die Möglichkeit zum Nachzug nach Deutschland. Bei der Auswahl werden erbrachte Integrationsleistungen berücksichtigt. Damit haben wir für den Familiennachzug der rund 260.000 Ausländer, die seit Mitte März 2016 als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt worden sind, eine Lösung beschlossen, die die begrenzten Aufnahme- und Integrationskapazitäten unserer Kommunen berücksichtigt und zugleich dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie Rechnung trägt

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat auf dem jüngsten EU-Gipfel maßgebliche Änderungen der europäischen Flüchtlingspolitik erreicht:

  • Im Mittelmeer aufgegriffene Migranten sollen nicht mehr automatisch nach Europa, sondern nach Möglichkeit in Einrichtungen in Nordafrika verbracht werden. Damit soll das Geschäftsmodell der Schleuser zerschlagen und dem Sterben im Mittelmeer ein Ende bereitet werden.
  • Werden aus Seenot gerettete Migranten doch nach Europa gebracht, sollen sie in kontrollierten Zentren in den Mitgliedstaaten an der südlichen Außengrenze aufgenommen werden. Schutzbedürftige Menschen sollen – auf freiwilliger Basis – von anderen Mitgliedstaaten übernommen, nicht schutzbedürftige Personen möglichst unmittelbar in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden.
  • Asylbewerber dürfen sich ihr Aufnahmeland in Europa nicht beliebig aussuchen. Um die illegale Binnenmigration von Asylsuchenden zu verhindern, haben wir mit dem Koalitionspartner vereinbart, dass Asylsuchende, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, an der deutsch-österreichischen Grenze künftig zurückgewiesen werden. Dabei werden wir auf der Grundlage eines Abkommens mit dem Staat der ersten EURODAC-Registrierung oder der Republik Österreich handeln. Das neue Grenzregime an dieser Grenze, das ein 48-Stunden-Transitverfahren vorsieht, sorgt dabei für die Nichteinreise dieser Personen.
  • Weitere Staaten haben den Abschluss von Verwaltungsabkommen zugesagt, um Überstellungen von Asylbewerbern zu beschleunigen, für die ein anderer Mitgliedstaat nach der Dublin-Verordnung zuständig ist und die über kontrollfreie Grenzen nach Deutschland gelangt sind.
  • In den AnKER-Zentren werden wir künftig eine beschleunigte Zuständigkeitsprüfung nach der Dublin-Verordnung durchführen. Asylsuchende, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, sollen direkt aus den AnKER-Zentren in den zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden. Soweit die jeweiligen Bundesländer dies wünschen, wird der Bund diese Rücküberstellungen übernehmen.

Was steht noch aus?

  • Bundesinnenminister Horst Seehofer hat einen Masterplan Migration erarbeitet, der 63 Maßnahmen in den Handlungsfeldern Herkunftsländer (wie die Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen für private Investitionen), Transitländer (wie finanzielle Unterstützung, Schulung im Grenzmanagement), Europäische Union (wie die Stärkung des EU-Außengrenzschutzes und Verabschiedung eines krisenfesten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems) und Inland (wie intensive Schleierfahndung, Optimierung von Verfahren und Qualität der Asylverfahren, konsequenter Vorrang von Sachleistungen vor Geldleistungen, verstärkte Bekämpfung von Asylmissbrauch, insbesondere das automatische Ende des Asylverfahrens bei Heimataufhalten von Asylbewerbern) vorsieht.
  • Eines der zentralen Vorhaben des Masterplans ist die künftige Durchführung des Asylverfahrens in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen – den sogenannten AnKER-Zentren. Dort arbeiten alle am Asylverfahren beteiligten Behörden Hand in Hand und gewährleisten so eine schnelle, umfassende und rechtssichere Bearbeitung der Asylanträge. Nicht schutzbedürftige Personen sollen nach Möglichkeit direkt von dort in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden.
  • Wir wollen Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien noch in diesem Jahr als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Bei den Westbalkanstaaten hat dies in 2014 und 2015 zu einer raschen Eindämmung der irregulären Zuwanderung geführt. Sowohl Angehörige der Maghreb-Staaten als auch Georgier sind nur in absoluten Ausnahmefällen schutzbedürftig, aber deutlich überdurchschnittlich oft kriminell. Die Grünen müssen hier im Bundesrat dann Farbe bekennen, ob ihnen wirklich an mehr Ordnung und Steuerung gelegen ist.
  • Wir werden zudem zeitnah eine Mitwirkungspflicht im Verfahren zum Widerruf der Flüchtlingseigenschaft einführen. Unser Staat, der Schutzbedürftigen ein Aufenthaltsrecht grundsätzlich nur gewährt, solange der Schutzbedarf andauert, hat Anspruch darauf, dass diese Personen bei der Überprüfung der weiteren Schutzbedürftigkeit mitwirken.
  • Zur besseren Steuerung und Ordnung der Migration werden wir noch in diesem Jahr ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz entlang der Vorgaben des Koalitionsvertrages vorlegen. Maßgeblich zu berücksichtigen für den Zuzug nach Deutschland sind dabei vor allem der Bedarf unserer Volkswirtschaft, die Qualifikation, der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhalts.