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Koalition einigt sich auf Maßnahmen zur besseren Steuerung der Binnenmigration

Anfang der Woche haben sich CDU und CSU auf ein gemeinsames Vorgehen in der Migrationspolitik verständigt: Erstens soll an der deutsch-österreichischen Grenze ein neues Grenzregime vereinbart werden, das sicherstellt, dass wir Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise hindern. Zweitens sollen Einrichtungen geschaffen werden, aus denen die Asylbewerber direkt in die zuständigen Länder zurückgewiesen werden, im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern. Drittens soll in den Fällen, in denen sich Länder Vereinbarungen über die direkte Zurückweisung verweigern, die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Republik Österreich stattfinden.

Mit dieser gemeinsamen Marschroute war es dann auch möglich, die SPD von der Notwendigkeit des Handelns in der Migrationspolitik zu überzeugen und einen Kompromiss zu finden. Demnach sollen an der deutsch-österreichischen Grenze Personen, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, direkt in das zuständige EU-Land zurückgewiesen werden, sofern Deutschland mit diesem eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. In den Fällen, in denen es nicht möglich ist zu Vereinbarungen mit EU-Ländern zu kommen, findet die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Republik Österreich statt.

Die Bundespolizei wird für das Transitverfahren ihre bestehenden Einrichtungen in unmittelbarer Grenznähe nutzen, sofern die Personen nicht unmittelbar in die bestehende Unterbringungsmöglichkeit im Transitbereich des Flughafens München gebracht werden und von dort aus in den Erstaufnahmestaat zurückkehren können. Die Zurückweisung erfolgt innerhalb von 48 Stunden.

Ferner sollen Personen, die über andere deutsche Grenzen einreisen mit mobilen Grenzkontrollen und Schleierfahndungen bis zu 30 Kilometer hinter der deutschen Grenze verstärkt aufgegriffen werden. Bei ihnen soll künftig schneller geklärt werden, welcher EU-Mitgliedsstaat für den Asylantrag zuständig ist. Nach den europäischen Dublin-Regeln ist das häufig das Land, in dem Migranten zuerst den Boden der EU betreten haben. Um die Rückkehr weiter zu beschleunigen, wird der Bund für die Dublin-Fälle aus den Anker-Zentren die Rückführungen übernehmen. Der Bund wird darüber hinaus künftig auch die Beschaffung der nötigen Reisepapiere übernehmen, soweit die jeweiligen Länder dies wünschen. Außerdem wird die Große Koalition die Bemühungen unterstützen, FRONTEX deutlich zu stärken und das Mandat zu erweitern. Des Weiteren wird sich Deutschland auf europäischer Ebene für die Bekämpfung von Visamissbrauch einsetzen.

Fazit

Die CSU hat ihr wesentliches Anliegen durchsetzen können: Die Migration nach Deutschland zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen. Die Bürger erwarten, dass geltendes Recht auch durchgesetzt wird. CDU und CSU halten an ihren humanitären Grundprinzipien fest und stehen auch weiterhin zum Grundrecht auf Asyl. Das Recht auf Asyl beinhaltet jedoch nicht das Recht, sich das europäische Land aussuchen zu können, in dem man das Asyl erhält.