Konzentration auf Länder, die gezielt Reformen umsetzen © Büro Dr. Stefinger MdB

Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit

Im Rahmen des Konzepts „BMZ 2030“ richtet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die deutsche Entwicklungszusammenarbeit neu aus. Kern der neuen Strategie ist die Konzentration auf Länder, die gezielt Reformen zu guter Regierungsführung umsetzen, die Menschenrechte wahren und die Korruption mit deutscher Unterstützung bekämpfen.

Weg vom Gießkannenprinzip, hin zur gezielten Förderung

Im Zuge der Neukonzeption zieht sich die deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit aus einer Reihe von Ländern und Tätigkeitsbereichen zurück. Die Anzahl der Länder, in denen Deutschland über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) mit Fördervorhaben engagiert ist, wird sich somit von derzeit 85 auf etwa 60 Länder verringern. Mit der strategischen Neuausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit kommen wir weg vom Gießkannenprinzip und fördern gezielt dort, wo unser Engagement einen Unterschied macht. Diese Neuausrichtung durch Bundesentwicklungsminister Gerd Müller ist richtig und sehr zu begrüßen.

Perspektiven schaffen, Fluchtursachen bekämpfen

Auch thematisch sieht das Konzept BMZ 2030 eine Neuorientierung vor. Zu den Kernthemen zählen künftig beispielsweise der Umwelt- und Klimaschutz, fairer Handel, die Korruptionsbekämpfung und die berufliche Bildung. In vielen Ländern Afrikas herrscht eine enorme Jugendarbeitslosigkeit, hier können wir mit unserer Expertise in der beruflichen Bildung unsere Partnerländer dabei unterstützen, Jobperspektiven für die Jugend zu schaffen. Die Kooperation mit den Partnerländern im Bereich Bildung und Forschung ist somit auch ein nachhaltiger Beitrag zur Fluchtursachenbekämpfung, welche die Bundesregierung als eines der prioritären Handlungsfelder in der Migrationspolitik benannt hat.

Reformen im Gegenzug für Entwicklungshilfe

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller setzt mit der Neuausrichtung den Fokus stärker auf umfassendere Reformprojekte und Schwerpunktansätze, wodurch gezielt diejenigen Partnerländer unterstützt werden, die Fortschritte im Bereich gute Regierungsführung (‚good governance‘) vorweisen können. Dazu zählen etwa die Einhaltung von Menschenrechtsstandards und die stärkere gesellschaftliche Teilhabe von Frauen sowie Rechtssicherheit für Minderheiten oder vulnerable Gruppen. Der Übergang soll schrittweise erfolgen. Zugesagt ist, dass kein Projekt abrupt beendet wird.