Erstmals in der Geschichte des Hohen Hauses beschäftigt sich der Bundestag eine ganze Sitzungswoche mit dem Thema Nachhaltigkeit. Das Prinzip Nachhaltigkeit hat viele Facetten – vom Klimaschutz über finanzielle Solidität bis zur Bildung. Einfach zusammengefasst geht es darum, so zu handeln und zu wirtschaften, dass die Lebensgrundlagen für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben.
Nachhaltige Politik ist mehr als Klimaschutz
Klimaschutz ist eines von 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, zu denen sich Deutschland bekannt hat. Für uns in der CDU/CSU steht die Nachhaltigkeitswoche im Zeichen der Themen, die wir im Leitantrag der Koalitionsfraktionen mit in die Debatte einbringen: Wie machen wir unsere Städte und Gemeinden lebenswerter? Wie kann die Wirtschaft technologische Lösungen zum Umweltschutz liefern? Wie schaffen wir Gerechtigkeit und Chancengleichheit? Als Fraktion, die sich am christlichen Menschenbild orientiert, liegt der Union die Bewahrung der Schöpfung am Herzen.
Nachhaltigkeit als ganzheitlicher Ansatz
Für die Unionsfraktion ist es elementar, mehr Menschen jetzt und in Zukunft intakte natürliche Lebensgrundlagen zu hinterlassen. Dabei müssen die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales gleichberechtigt berücksichtigt und ihre Wechselwirkungen beachtet werden. Nachhaltigkeit ist ein ganzheitlicher Ansatz, der neben dem Klima und der Umwelt auch die Gesundheit schützt, die Beschäftigung sichert und den wirtschaftlichen Wohlstand fördert.
Trotz Corona-Pandemie nicht nachlassen
Die Corona-Pandemie mit ihren schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen darf nicht dazu führen, dass die Anstrengungen in der Umwelt- und Klimaschutzpolitik nachlassen. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft, der Erhalt der Artenvielfalt, der Schutz der Wälder, die Reduzierung des Chemikalieneinsatzes sowie der Gewässerschutz sind weitere Schwerpunkte unseres Antrags. Um die Corona-Krise abzufedern, war es nötig und sinnvoll, vorübergehend neue Schulden aufzunehmen. Für die Unionsfraktion steht jedoch fest, dass die Krise nicht dauerhaft als Vorwand benutzt werden darf, über die finanziellen Verhältnisse zu leben. Ab 2022 will sie die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse wieder einhalten. Mit der Rückzahlung der Corona-Schulden soll spätestens 2023 begonnen werden. Im Sinne der Generationengerechtigkeit sollen sie 20 Jahre später getilgt sein.