Mit dem neuen Gesetz soll unter anderem die Vernichtung von zurückgeschickter neuwertiger Ware begrenzt werden. © Pixabay

Müll vermeiden. Retouren recyceln.

Gestern hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union abschließend beraten und beschlossen. Die Gesetzesnovelle war notwendig geworden, um deutsches Recht an europäische Vorgaben, insbesondere an die EU-Abfallrahmenrichtlinie, anzupassen.

Umfassende Änderungen im Abfallrecht

Das Gesetz beinhaltet diverse Änderungen im Abfallrecht, um insbesondere die Vermeidung und Verwertung von Abfällen zu stärken, was nicht zuletzt aufgrund der steigenden Mengen an Abfällen angezeigt ist. Als Nachhaltigkeitspolitiker freut mich dabei aber besonders eine Neuerung, die dem zunehmenden Phänomen der Vernichtung von neuwertiger, nicht verkaufter Ware maßgeblich Einhalt gebietet.

Boom des Versandhandels – Boom der Retouren

Mit dem Boom des Online-Versandhandels bei Amazon, Zalando und Co. steigt auch die Zahl der Retouren. In vielen Fällen wird zurückgeschickte Ware aber nicht wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, sondern vielmehr aus wirtschaftlichen Gründen, weil sich zum Beispiel das Wiederverpacken für den Händler finanziell nicht lohnt, vernichtet. Neuartige Ware landet so sinnlos auf dem Müll; Müll, der vermeidbar wäre. Das kann allein schon aus Gründen der Ressourceneffizienz so nicht richtig sein.

Vernichtung von retournierten Waren beenden

Unter anderem diesem Problem hat der Gesetzgeber gestern weitgehend einen Riegel vorgeschoben. Danach darf beispielsweise ein Online-Händler zurückgeschickte neuwertige Ware aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vernichten, sondern muss deren Gebrauchstauglichkeit erhalten und sie weiterverwenden.

Deutsche Vorreiterrolle

Diese Regelung geht im Übrigen sogar über die in Brüssel gesetzten Vorgaben hinaus und sucht auch in den bestehenden Regelungen zur Produktverantwortung in Europa bisher seinesgleichen.