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Endlich: Gesetzentwurf zur Begrenzung der Zahl der Bundestagsabgeordneten beraten

Mir ist die Umsetzung der Wahlrechtsreform noch vor der nächsten Bundestagswahl ein äußerst wichtiges Anliegen. Deshalb bin ich froh, dass der Bund...

Mir ist die Umsetzung der Wahlrechtsreform noch vor der nächsten Bundestagswahl ein äußerst wichtiges Anliegen. Ein noch deutlich größerer Bundestag würde meines Erachtens die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sprengen und die Akzeptanz des Parlaments in der Öffentlichkeit beeinträchtigen. Deshalb bin ich froh, dass der Bundestag diese Woche in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl bei Bundestagswahlen beraten hat.

Wahlkreise werden 2024 reduziert

Folgendes sieht der Gesetzentwurf nun vor: Zur Verminderung der Bundestagsvergrößerung wird für die Bundestagswahl 2021

1) mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen und

2) ein weiterer Aufwuchs auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern vermieden, wobei darauf geachtet wird, dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt.

3) Ab dem 1. Januar 2024 wird die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert.

Um weitere Vorschläge zu entwickeln, wird zudem noch in dieser Legislaturperiode eine Kommission eingesetzt. Sie wird sich unter anderem mit Fragen des Wahlalters ab 16 und der Dauer der Legislaturperiode beschäftigen. Verfassungsgemäße Antworten sollen auch auf die Frage gesucht werden, wie sich eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag erreichen lässt.

CDU/CSU-Fraktion mit eigenem Vorschlag

Die CDU/CSU-Fraktion war mit einem eigenen Vorschlag in die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner gegangen. Unser Modell sah eine moderate Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 sowie den Verzicht auf Ausgleich von sieben Überhangmandaten vor. Umgesetzt werden sollte die Reform nach Möglichkeit schon 2021. Ein Kappungsmodell mit einer festen Obergrenze wurde abgelehnt: Wir waren uns einig, dass derjenige, der seinen Wahlkreis direkt gewinnt, auch in den Bundestag einziehen können muss. Ein weiteres Modell, das wir CSU-Politiker ursprünglich favorisiert hatten, hätte die Gefahr geborgen, dass einige ostdeutsche Landesverbände nicht mehr im Bundestag vertreten gewesen wären.

Kompromiss für Bundestagswahl 2021 gefunden

Die intensiven Debatten mit der SPD in der Sommerpause gestalteten sich äußerst schwierig: Bis zuletzt hatten CDU und CSU um eine Wahlrechtsreform bereits zur Bundestagswahl 2021 geworben, um ein weiteres Anwachsen der Abgeordnetenzahl zu verhindern. Der nun gefundene Kompromiss kann deshalb als Erfolg gewertet werden, weil die Positionen über sieben Jahre hinweg weit auseinander gelegen hatten und endlich eine Lösung gefunden worden ist.

Neuzuschnitt der Wahlkreise noch vor 2021 rechtlich umstritten

Auch ich hätte mir bereits für die kommende Wahl eine deutlichere Reduzierung der Mandate durch eine Reduzierung der Wahlkreise gewünscht – so wie es das Modell unserer Fraktion vorsah. Ein Neuzuschnitt der Wahlkreise ein Jahr vor der Bundestagswahl ist jedoch rechtlich umstritten – auf jeden Fall müssten die Parteien das bereits angelaufene Aufstellungsverfahren wiederholen.