Die weltweiten Migrations- und Fluchtbewegungen bleiben eine der größten Herausforderungen für die internationale Staatengemeinschaft. Deutschland setzt sich intensiv für die Bekämpfung von Fluchtursachen ein. Klar ist aber auch: Die Zuwanderung nach Deutschland muss gesteuert und begrenzt werden. Was haben wir bislang erreicht? Und was wird noch folgen? Hier ein Überblick:
Kontinuierlicher Rückgang der Zahl der Asylanträge
- Anzahl der Asylanträge heute unter dem Niveau von 2014;
- 2016 wurden noch 745.545 Asylanträge in Deutschland gestellt, 2019 nur noch 165.938 Anträge;
- im Wesentlichen auf nationale, europäische, aber auch internationale Maßnahmen zurückzuführen.
Steuerung der Zuwanderung von Fachkräften
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzt seit 1. März 2020 Rahmen für eine gezielte Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern;
- entscheidend sind Bedarf der Volkswirtschaft und Qualifikation der Zuwanderer – Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte.
Bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber
- Geordnete-Rückkehr-Gesetz betrifft vor allem abgelehnte ausreisepflichtige Asylbewerber, bei denen nach einem aufwendigen rechtsstaatlichen Verfahren feststeht, dass sie unter keinem Gesichtspunkt schutzbedürftig sind und Deutschland verlassen müssen;
- um Abtauchen vor der Abschiebung zu verhindern, wurden die Voraussetzungen der Abschiebungshaft praktikabler gestaltet;
- Straftäter können einfacher ausgewiesen und Intensivstraftäter ähnlich intensiv überwacht werden wie Gefährder;
- Verlängerung des Aufenthalts von Asylbewerbern in sogenannten AnkER-Zentren („Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung“) oder sonstigen Erstaufnahmeeinrichtungen auf bis zu 18 Monate.
Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge eingeführt
- Pflicht für anerkannte Flüchtlinge, drei Jahre in dem Bundesland zu bleiben, dem sie zur Durchführung ihrer Asylverfahren oder im Rahmen ihrer Aufnahmeverfahren zugewiesen wurden;
- Ziel: Verbesserung der Integration und bessere Planbarkeit der Integrationsmaßnahmen für Länder und Kommunen.
Liste sicherer Herkunftsländer erweitert
- Beschluss des Deutschen Bundestags vom 18. Januar 2019 – wird allerdings derzeit im Bundesrat von den Grünen blockiert;
- Einstufung Georgiens sowie den drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten;
- Vereinfachung und Beschleunigung des Asylverfahrens.
Abläufe im Asylverfahren verbessert
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sehr viel effektiver als noch 2015: Im Jahr 2019 Anträge von rund 184.000 Personen entschieden, Antragsrückstände weitgehend abgebaut;
- massive Erhöhung der Mitarbeiterzahl des BAMF (von weniger als 3.000 Personen im Herbst 2015 auf aktuell rund 7.000 Mitarbeiter).
Schutz der EU-Außengrenzen verbessert
- Aufstockung der Europäischen Grenz- und Küstenschutzagentur Frontex auf 10.000 Grenzbeamte bis 2027;
- Bereitstellung von insgesamt sechs Milliarden Euro an humanitärer Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei durch EU (für Grundbedürfnisse wie Miete und Medikamente, Schulbesuche etc.);
- Aufnahme neu ankommender Schutzsuchender in Italien und Griechenland in Registrierungszentren (sogenannten Hotspots);
- finanzielle und personelle Unterstützung Griechenlands durch EU und Mitgliedstaaten bei Asylverfahren und Versorgung der Migranten und Flüchtlinge.
Unterstützung bei der Bekämpfung der Fluchtursachen
- Schaffung eines EU-Treuhandfonds für Afrika mit einem Volumen von 4,5 Milliarden Euro zur Stabilisierung und Bekämpfung der Auslöser von Flucht und irregulärer Migration;
- BMZ stellt für Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise im Laufe der aktuellen Legislaturperiode mehr als zwölf Milliarden Euro zur Verfügung;
- 2017 gestarteter „Compact with Africa“ unterstützt inzwischen zwölf reformorientierte afrikanische Länder dabei, das Geschäftsklima zu verbessern, die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen.
Weitere Maßnahmen in Planung
- Effektive Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber;
- Ausbau der migrationspolitischen Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten;
- Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) einschließlich der Dublin-Verordnung;
- Stärkung und Weiterentwicklung von Frontex zu echter Grenzschutzpolizei;
- Weiterentwicklung Nationaler Aktionsplan Integration.