Der Bürgerkrieg in Syrien zwingt viele Menschen zur Flucht © Pixabay

Migrationspolitik – was haben wir bislang erreicht?

Die weltweiten Migrations- und Fluchtbewegungen bleiben eine der größten Herausforderungen für die internationale Staatengemeinschaft. Deutschland setzt sich intensiv für die Bekämpfung von Fluchtursachen ein. Klar ist aber auch: Die Zuwanderung nach Deutschland muss gesteuert und begrenzt werden. Was haben wir bislang erreicht? Und was wird noch folgen? Hier ein Überblick:

Kontinuierlicher Rückgang der Zahl der Asylanträge

  • Anzahl der Asylanträge heute unter dem Niveau von 2014;
  • 2016 wurden noch 745.545 Asylanträge in Deutschland gestellt, 2019 nur noch 165.938 Anträge;
  • im Wesentlichen auf nationale, europäische, aber auch internationale Maßnahmen zurückzuführen.

Steuerung der Zuwanderung von Fachkräften

  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzt seit 1. März 2020 Rahmen für eine gezielte Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern;
  • entscheidend sind Bedarf der Volkswirtschaft und Qualifikation der Zuwanderer – Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte.

Bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber

  • Geordnete-Rückkehr-Gesetz betrifft vor allem abgelehnte ausreisepflichtige Asylbewerber, bei denen nach einem aufwendigen rechtsstaatlichen Verfahren feststeht, dass sie unter keinem Gesichtspunkt schutzbedürftig sind und Deutschland verlassen müssen;
  • um Abtauchen vor der Abschiebung zu verhindern, wurden die Voraussetzungen der Abschiebungshaft praktikabler gestaltet;
  • Straftäter können einfacher ausgewiesen und Intensivstraftäter ähnlich intensiv überwacht werden wie Gefährder;
  • Verlängerung des Aufenthalts von Asylbewerbern in sogenannten AnkER-Zentren („Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung“) oder sonstigen Erstaufnahmeeinrichtungen auf bis zu 18 Monate.

 Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge eingeführt

  • Pflicht für anerkannte Flüchtlinge, drei Jahre in dem Bundesland zu bleiben, dem sie zur Durchführung ihrer Asylverfahren oder im Rahmen ihrer Aufnahmeverfahren zugewiesen wurden;
  • Ziel: Verbesserung der Integration und bessere Planbarkeit der Integrationsmaßnahmen für Länder und Kommunen.

 Liste sicherer Herkunftsländer erweitert

  • Beschluss des Deutschen Bundestags vom 18. Januar 2019 – wird allerdings derzeit im Bundesrat von den Grünen blockiert;
  • Einstufung Georgiens sowie den drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten;
  • Vereinfachung und Beschleunigung des Asylverfahrens.

 Abläufe im Asylverfahren verbessert

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sehr viel effektiver als noch 2015: Im Jahr 2019 Anträge von rund 184.000 Personen entschieden, Antragsrückstände weitgehend abgebaut;
  • massive Erhöhung der Mitarbeiterzahl des BAMF (von weniger als 3.000 Personen im Herbst 2015 auf aktuell rund 7.000 Mitarbeiter).

Schutz der EU-Außengrenzen verbessert

  • Aufstockung der Europäischen Grenz- und Küstenschutzagentur Frontex auf 10.000 Grenzbeamte bis 2027;
  • Bereitstellung von insgesamt sechs Milliarden Euro an humanitärer Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei durch EU (für Grundbedürfnisse wie Miete und Medikamente, Schulbesuche etc.);
  • Aufnahme neu ankommender Schutzsuchender in Italien und Griechenland in Registrierungszentren (sogenannten Hotspots);
  • finanzielle und personelle Unterstützung Griechenlands durch EU und Mitgliedstaaten bei Asylverfahren und Versorgung der Migranten und Flüchtlinge.

Unterstützung bei der Bekämpfung der Fluchtursachen

  • Schaffung eines EU-Treuhandfonds für Afrika mit einem Volumen von 4,5 Milliarden Euro zur Stabilisierung und Bekämpfung der Auslöser von Flucht und irregulärer Migration;
  • BMZ stellt für Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise im Laufe der aktuellen Legislaturperiode mehr als zwölf Milliarden Euro zur Verfügung;
  • 2017 gestarteter „Compact with Africa“ unterstützt inzwischen zwölf reformorientierte afrikanische Länder dabei, das Geschäftsklima zu verbessern, die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen.

Weitere Maßnahmen in Planung

  • Effektive Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber;
  • Ausbau der migrationspolitischen Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten;
  • Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) einschließlich der Dublin-Verordnung;
  • Stärkung und Weiterentwicklung von Frontex zu echter Grenzschutzpolizei;
  • Weiterentwicklung Nationaler Aktionsplan Integration.