Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kümmern sich Tag für Tag darum, die Menschen in Deutschland zu versorgen. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie machen sie das unter erschwerten Bedingungen – sei es als Pflegekraft, an der Supermarktkasse, als Arzt im Krankenhaus oder hinter dem Lenkrad eines Lkw. Zahlreiche Arbeitgeber haben deshalb angekündigt, ihren Beschäftigten einen Bonus zahlen zu wollen.
Bund erzielt Einigung mit Länderfinanzbehörden
Heute hat das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder deshalb verbindlich geregelt, dass solche Zulagen bis zu 1.500 Euro in diesem Jahr steuerfrei ausgezahlt oder als Sachlohn gewährt werden können. Dafür wurden die in den Lohnsteuerrichtlinien vorgesehenen Möglichkeiten genutzt.
Volle Prämien für vollen Einsatz
Damit ist gewährleistet, dass Prämien zu 100 Prozent bei den Beschäftigten ankommen. Voraussetzung ist, dass Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Eine Reihe von Unternehmen hat bereits angekündigt, das Engagement ihrer Beschäftigten mit Sonderzahlungen zu belohnen, andere werden diesem Vorbild nun sicherlich folgen.
Steuerfreiheit gilt für alle Berufe
Die Steuerfreiheit gilt für alle Sonderzahlungen bis insgesamt 1.500 EUR über dem vereinbarten Arbeitslohn, die zwischen dem 1. März und 31.12.2020 ausbezahlt werden.