Bundestag beschließt Steuererleichterungen für Unternehmen und Familien © Pixabay

Mehr Liquidität für Unternehmen und Familien

Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, Gastronomie und Familien – das hat der Bundestag diese Woche mit dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Ein schneller und  unbürokratischer Schritt, um Familien zu entlasten und Betrieben in der aktuellen Krise wieder mehr Liquidität zu verschaffen. Mit dem Gesetz wurden die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Februar 2021 umgesetzt.

Verlustrücktrag wird erweitert

Unter anderem sieht das Gesetz die Verlängerung der gewährten Umsatzsteuersatzermäßigung auf Speisen bis Ende 2022 vor. Schließlich wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Steuerjahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Mio. Euro bei Einzelveranlagung und 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Damit können Unternehmen auf Antrag bei der Steuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum 2020 pauschal 30 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2020 als Verlustrücktrag aus 2021 abziehen lassen. So verschaffen wir Unternehmen noch schneller die dringend benötigte Liquidität.

Weiterer Kinderbonus und verlängerte MwSt-Senkung für Gastronomie

Auch der Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind und die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie geben wichtige Impulse, um wirtschaftlich schnell aus der Krise wieder herauszuwachsen. Der Kinderbonus ist dabei nur eine von zahlreichen Entlastungen für Familien. So hat die Regierungskoalition beispielsweise im Laufe des letzten Jahres mit der Erhöhung der Kinderkrankentage dafür gesorgt, dass Eltern ihre Kinder einfacher zu Hause betreuen können. Beim Elterngeld wurde beschlossen, dass bei der Berechnung der Elterngeldhöhe Einkommensersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I nicht zu finanziellen Einbußen führen. Auch wurde der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen erhöht und die Beantragung erleichtert. Für Alleinerziehende wurde der Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer von zuvor 1908 Euro auf 4008 Euro angehoben.

Gleichzeitig hat der Bundestag die Sofortabschreibung auf digitale Wirtschaftsgüter auf den Weg gebracht. Die Unionsfraktion hat sich dabei erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Server zu den digitalen Wirtschaftsgütern zählen. Allein durch diese Maßnahme erhöht sich die unternehmerische Liquidität um 11 Milliarden Euro in den nächsten Jahren.