Der Bundestag erhält mehr Mitspracherechte © Büro Dr. Stefinger

Fortgeltung der epidemischen Lage um drei Monate verlängert

Die Corona-Pandemie bestimmt seit einem Jahr die Agenda des Bundestages: Viele Hilfs- und Unterstützungsprogramme wurden verabschiedet und Gesetze und Regelungen an die Pandemie angepasst. Diese Woche hat der Bundestag die Fortgeltung der epidemischen Lage um drei Monate verlängert.

Bundestag mit mehr Mitspracherecht

Ende März laufen eine Reihe von Corona-Regelungen aus, die Tests, Impfungen, Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und Eltern oder Meldepflichten betreffen. Angesichts des immer noch sehr schwer einzuschätzenden Infektionsgeschehens – auch aufgrund der aufgetretenen Virus-Mutationen – werden diese Regelungen aber weiter benötigt. Dazu hat der Bundestag nun die Fortgeltung der epidemischen Lage befristet verlängert – und zwar um drei Monate. Ebenfalls beschlossen wurde eine Änderung des Bevölkerungsschutzgesetzes. Dieses sieht nun vor, dass der Bundestag die Möglichkeit zur Feststellung einer epidemischen Lage für die Zukunft grundsätzlich auf drei Monate befristet. Das bedeutet: Das Parlament muss alle drei Monate neu über die Lage entscheiden. Damit bekommt der Bundestag mehr Mitspracherecht. Falls er die epidemische Lage im Anschluss nicht verlängert, werden die als Reaktion verhängten Schutz- und Hilfsmaßnahmen automatisch beendet.

Konkrete Impfziele benannt

Gleichzeitig wird die gesetzliche Basis für die Impfverordnung konkretisiert, indem konkrete Impfziele benannt und damit der Rahmen von Priorisierungsentscheidungen gestärkt wird. Neben den Inzidenzwerten von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen sollen bei künftigen Entscheidungen ebenfalls die Fortschritte beim Impfen, der R-Wert sowie die Auslastung des Gesundheitswesens berücksichtigt werden. Zudem lassen die Parlamentarier das Regelungswerk zur epidemischen Lage überprüfen: Bis zum 31. März 2022 übersendet die Bundesregierung dem Bundestag eine wissenschaftliche Evaluierung sowie ihre Stellungnahme dazu.