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Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

Seit vielen Tagen verschärft sich derzeit die Lage auf den Intensivstationen unseres Landes und auch bei uns in München. Leider ist die Pandemie noch nicht vorbei. Ärzte und Pflegekräfte arbeiten am Limit, und immer mehr Corona-Patienten müssen teilweise in andere Kliniken deutschlandweit verlegt werden. Erste Studien deuten auf eine deutlich höhere Infektiosität der neuen Omikron-Variante des Corona-Virus hin. Deutschland befindet sich in einer besorgniserregenden Situation. In einer solchen Lage erwartet die Bevölkerung von der Politik zu Recht klare und eindeutige Vorgaben, wie der Pandemie erfolgreich begegnet werden kann. Es scheint, als ob auch die neue Bundesregierung endlich den Ernst der aktuellen Corona-Lage erkannt hat. Das begrüße ich ausdrücklich. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz aus der vergangenen Woche gehen in die richtige Richtung. Deshalb haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion die neue Initiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes gewissenhaft geprüft und durch eigene, klare Lösungsvorschläge flankiert. Denn das Entscheidende ist, dass Bund und Länder gemeinsam die Lage in den Griff bekommen, damit sich die Situation auf den Intensivstationen des Landes und auch in München schnell und nachhaltig bessert.

In dieser Sitzungswoche brachte die Ampelkoalition einen Gesetzentwurf ein, mit dem verschiedene Vorschriften des zuletzt am 18. November 2021 beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes nachgebessert wurden. Mit dem in einem beschleunigten Verfahren nun verabschiedeten Gesetzentwurf wurden zum einen die Handlungsmöglichkeiten der Länder, die von der neuen Länderöffnungsklausel Gebrauch machen, erweitert (bspw. Zulässigkeit zeitlich befristeter Schließungen von gastronomischen Einrichtungen), zum anderen wird nun sichergestellt, dass die von einzelnen Ländern auf der Grundlage des alten Rechts beschlossenen strikten Maßnahmen auch über den 15. Dezember 2021 hinaus in Kraft bleiben können.

Weiter wird zum 15. März 2022 eine sektorbezogene Impfpflicht, v.a. für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, eingeführt. Darüber hinaus werden künftig zur Erhöhung des Impftempos bei der anwachsenden Impfnachfrage auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker zur Impfung berechtigt sein. Zusätzlich sind Regelungen zur finanziellen Entlastung für Krankenhäuser vorgesehen, wenn diese zur Erhöhung der Behandlungskapazitäten planbare Operationen verschieben – sofern bei ihnen ein Belegungsrückgang eintritt. Die Ausgleichszahlungen sollen insbesondere diejenigen Krankenhäuser unterstützen, die zwar nicht primär in die Versorgung von Covid-Patienten eingebunden, aktuell und perspektivisch jedoch stark belastetet sind. Und schließlich werden u.a. die Übergangsregelung zu den Mehrbedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten, ebenso wie die Regelungen zum erleichterten Zugang zu den sozialen Mindestsicherungssystemen, bis zum 31. März 2022 verlängert.

Damit zeigt sich erneut, dass eine Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die bessere Lösung gewesen wäre. Denn die Rechtslage wäre dann deutlicher klarer. Gleichzeitig erkennt die CDU/CSU-Fraktion an, dass sich der Gesetzentwurf in die richtige Richtung bewegt und zentrale Forderungen der Unionsfraktion und den unionsgeführten Ländern aufgreift. Damit bringt er in jedem Fall eine Verbesserung gegenüber der gegenwärtigen gesetzlichen Situation.

Derzeit wird öffentlich auch eine allgemeine Impfpflicht diskutiert. Hierzu sind viele Fragen offen. Der Ethikrat wird ebenso eine Stellungnahme dazu abgeben, wie auch Experten, die die medizinische und verfassungsrechtliche Situation bewerten werden.