Die mutmaßliche persönliche Bereicherung einiger ehemaliger Kollegen im Zusammenhang mit ihrer Abgeordnetentätigkeit verurteile ich auf das Schärfste. Als Abgeordnete setzen wir uns mit viel Engagement für die Bürger, für Unternehmen und Selbstständige vor Ort ein – gerade auch in herausfordernden Zeiten wie aktuell bei der Pandemiebekämpfung. Dieses Engagement, konkrete Verbesserungen für die Menschen zu erreichen, ist in keiner Weise zu beanstanden, sondern gehört selbstverständlich zu unseren Aufgaben. Genauso klar ist allerdings auch, dass durch diese Aufgabenerfüllung keine persönlichen und/oder finanziellen Vorteile erzielt werden dürfen. Hier muss in meinen Augen größtmögliche Transparenz hergestellt werden.
Rigorose Aufklärung
Das Verhalten der ehemaligen Kollegen schadet dem Ansehen der Politik und dem Parlament insgesamt. Nicht alles, was legal sein mag, ist auch legitim. Deswegen stehe ich voll hinter den Transparenzoffensiven der CDU/CSU-Fraktion und des Parteivorstandes der CSU, die deutlich über die aktuell geltenden rechtlichen Regelungen hinausgehen. Es kann jetzt nur eines geben: Aufklärung und Transparenz! Erste Schritte sind bereits erfolgt: So haben alle Unionsabgeordneten eine Ehrenerklärung abgegeben, sich an der Pandemie nicht finanziell bereichert zu haben.
Transparenz bei Nebentätigkeiten
Weiterhin geplant ist mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten: So sollen die Transparenzvorschriften im Abgeordnetengesetz für alle deutlich verschärft werden. Zum Beispiel soll die Interessenvertretung von Dritten durch Abgeordnete gegenüber Bundesregierung und Bundestag künftig grundsätzlich verboten sein. Außerdem sollen Abgeordnete keine Spenden mehr annehmen dürfen und Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit werden zum Verbrechen hochgestuft.
Verhaltenskodex erarbeitet
Zusätzlich gibt sich die CDU/CSU-Fraktion einen Verhaltenskodex, der über die rechtlichen Vorschriften deutlich hinausgeht. Für die Führungsfunktionen in der Fraktion sollen künftig beispielsweise überhaupt keine Nebentätigkeiten mehr erlaubt sein – so wie es auch bei Mitgliedern der Bundesregierung der Fall ist. Alle Fraktionsmitglieder sollen Auskunft über Beteiligungen und die daraus erwirtschafteten Einkünfte sowie über Nebeneinkünfte geben. Ein sogenannter Integritätsausschuss soll als zentraler Ansprechpartner und zuständiges Gremium für die Behandlung von Verhaltensfragen und die Wahrung des Verhaltenskodex gebildet werden. Auch soll er konkrete Sanktionsmöglichkeiten enthalten.