Entwicklungsminister Müller hat das Lieferkettengesetz entschieden vorangetrieben © Büro Dr. Stefinger

Lieferkettengesetz verabschiedet!

Heute haben wir nach langen Verhandlungen im Plenum das Lieferkettengesetz verabschiedet. Das Lieferkettengesetz leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Ausbeutung und Hungerlöhne, indem es deutsche Unternehmen verpflichtet, in ihren Wertschöpfungsketten menschenrechtliche Mindeststandards in den Blick zu nehmen.

Bekämpfung von moderner Sklaverei, Kinderarbeit und Umweltzerstörung

Grundsätzlich geht es darum, dass Waren und Dienstleistungen, die die Verbraucher in Deutschland beziehen, nicht unter Nutzung ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse hergestellt werden, sei es bei den Näherinnen in der Textilfabrik oder dem Arbeiter in der Landwirtschaft. Das Gesetz trägt dazu bei, soziale und ökologische Mindeststandards in der Produktion zu verankern.

Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene

Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene. Es begründet eine Bemühenspflicht auf Seiten der Unternehmen und keine Erfolgsgarantie. Die neuen Pflichten gelten für Unternehmen ab 2023, zunächst für größere Firmen, mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Kleinere mittelständische Unternehmen sind nicht betroffen.

Anstand und Wohlstand darf kein Gegensatz sein!

Unternehmen, die sich aktiv darum bemühen, dass Menschenrechte in ihren Lieferketten gewahrt bleiben, dürfen nicht schlechter gestellt sein gegenüber Unternehmen, die keinen Wert auf die Wahrung menschenrechtlicher Mindeststandards in ihren Wertschöpfungsketten legen oder diesen Aspekt schlichtweg ignorieren. Wegschauen darf kein Wettbewerbsvorteil sein und deshalb darf die Wahrung der Menschenrechte nicht auf Freiwilligkeit beruhen.

Breiter Beteiligungsprozess im Vorfeld

Das Lieferkettengesetz wurde maßgeblich von Entwicklungsminister Müller vorangetrieben, den ich in seinem Vorstoß von Anfang an unterstützt habe. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf eine breite Beteiligung im Beratungsprozess zum Gesetzentwurf gelegt. Unternehmen, Unternehmerverbände, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Vereinigungen – sie alle hatten Gelegenheit, für ihre Positionen zu werben, unter anderem im Rahmen einer öffentlichen Anhörung.

Robuste Regelung

Das heute verabschiedete Lieferkettengesetz zählt sicher zu den weltweit wirksamsten seiner Art. Es ist kein Papiertiger, sondern enthält die Möglichkeit, empfindliche Sanktionen zu verhängen – so zum Beispiel die Möglichkeit, Bußgelder zu erlassen oder Unternehmen bei Nichtbeachtung von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährleistet die effektive Durchsetzung des Gesetzes. Es wird ein schlankes Berichtsverfahren aufbauen, auf dessen Grundlage die Kontrolle der Unternehmen sichergestellt wird.