Letzte Generation: Härtere Strafen für Klima-Kleber gefordert

Der Klimawandel ist ein wichtiges, mittel- und langfristig vermutlich das wichtigste Thema und die schwierigste Herausforderung unserer Zeit. Als Entwicklungspolitiker muss mir niemand erklären, welche Verheerungen beispielsweise Hitzewellen und lange Dürreperioden – etwa in Afrika – anrichten: Hunger, Elend und Tod.

Einigkeit unter den demokratischen Parteien

Hinsichtlich der Problemstellung gibt es unter den demokratischen Parteien keinen Dissens, über die konkreten Wege zur effektiven Bekämpfung des Klimawandels sehr wohl. Vermutlich haben die meisten politischen Verantwortungsträger sogar Verständnis für die Ungeduld junger Menschen hinsichtlich der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.

Demokratische Prozesse brauchen allerdings Zeit und die Politik muss immer den Interessenausgleich suchen. Die Bekämpfung des Klimawandels geht nur mit den Bürgerinnen und Bürgern, nicht gegen sie.

Straftaten nicht von Demonstrationsrecht gedeckt

Ich schicke das alles voraus, weil es in diesem Artikel um die Proteste der Vereinigung „Letzte Generation“ gehen soll. Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut, zumal wenn es um ein derart entscheidendes Thema wie den Klimawandel geht. Allerdings rechtfertigt das niemals die Art und Weise, wie die „Letzte Generation“ vorgeht: Straftaten wie Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Sachbeschädigung sind nicht vom Demonstrationsrecht gedeckt!

Stoppschild für Klima-Kleber

Da sich die Aktionen der Aktivisten ausweiten (derzeit soll ganz Berlin „lahmgelegt“ werden), sich mehr Menschen den illegalen Aktionen anschließen und diese zu immer drastischeren Formen des „Protests“ greifen, muss die Politik der „Letzten Generation“ jetzt ein klares Stoppschild zeigen.

Union für härtere Strafen

Wir haben deshalb diese Woche einen Antrag in den Bundestag eingebracht und beraten, in dem wir als Union härtere Strafen für „Straßenblockierer und Museumsrandalierer“ fordern. Konkret haben wir gefordert, den Strafrahmen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr auf drei Monate bis fünf Jahre Haft anzuheben und das Strafmaß für die Behinderung von hilfeleistenden Personen auf bis zu drei Jahre Haft anzuheben.

17 Rettungseinsätze an einem Tag behindert

Die aktuelle Situation zeigt, dass das notwendig ist: Kürzlich kam es bei Blockaden in Berlin zu 17 Fällen der Behinderung eines Rettungseinsatzes oder der Feuerwehr – und das an einem einzigen Tag. Wir müssen hier effektiver abschrecken!

Wiederholungstäter müssen Konsequenzen spüren

Unser Antrag wurde von der Ampel-Mehrheit abgelehnt. Immerhin wurde kürzlich eine Aktivistin der „Letzten Generation“ zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Niemand sieht junge Menschen gerne im Gefängnis, allerdings muss jemand, der wiederholt Straftaten begeht und offen bekundet, das in Zukunft auf jeden Fall wieder tun zu wollen, die Konsequenzen seines oder ihres Handelns zu spüren bekommen.

Der Rechtsstaat kann sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen, zumal sich die Frage stellt, wie wir sonst in Zukunft ein hartes Durchgreifen begründen wollen, wenn eine andere Organisation zu den gleichen Methoden greift, um ein Ziel zu verfolgen, das uns im Grundsatz viel weniger sympathisch ist als der Klimaschutz.