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Gebäudeenergiegesetz: Habecks Heiz-Horror

Im politischen Berlin macht derzeit der Scherz die Runde, Robert Habeck habe aus dem Wirtschafts- ein zweites Familienministerium gemacht. Der Hintergrund: Seine Staatssekretäre sind miteinander verschwägert und die familiären Verbindungen erstrecken sich bis in diverse Öko-Institute, an die wiederum lukrative Studien und Aufträge vergeben werden.

Wagenburgmentalität im Wirtschaftsministerium

Vielleicht erklären der Fakt, dass Habeck in den Augen vieler Medienvertreter lange Zeit übers Wasser gehen konnte, und diese weit und eng verzweigten Familienbande – Blut ist nun mal dicker als Wasser – , dass sich im Wirtschaftsministerium eine gewisse Sturheit und Wagenburgmentalität eingeschlichen hat und man das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit der Brechstange durchziehen will.

Man muss aber nüchtern feststellen: Nach der unseligen Gasumlage leistet sich der Minister mit dem GEG schon den zweiten großen Klopfer und sät in der Bevölkerung massive Verunsicherung bis hin zu veritablen Existenzängsten.

Brauchen alle klimafreundlichen Heizlösungen

Die faktische Festlegung auf Wärmepumpen, die das Gesetz bewirkt, führt in die energiepolitische Sackgasse. Nach den Plänen der Ampel sollen neue Heizungen ab Januar 2024 nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dies bedeutet de facto ein Verbot neuer Gasheizungen ­– und zwar auch solcher, die wasserstofffähig sind.

Wenn die Wärmewende gelingen soll, brauchen wir allerdings die ganze Palette an klimafreundlichen Heizlösungen: Wasserstoff, Holzpellets, Wärmenetze. Außerdem kann die Wärmewende nur ein Erfolg werden, wenn für jedes Haus die individuell beste Lösung ermöglicht wird und bei der Umsetzung keine finanziellen Überforderungen entstehen. Für Millionen Menschen in Deutschland ist weiter unklar, welche Vorgaben und Kosten schon im nächsten Jahr (!) auf sie zukommen werden.

Viele Unklarheiten und Unstimmigkeiten

Hinzu kommen zahlreiche Unklarheiten und Unstimmigkeiten in dem neuen Gesetz: Während die Strafen für Verstöße gegen das GEG (bis zu 50.000 Euro!) natürlich schon feststehen, sucht man nach wirklich konkreten Zusagen und Zahlen bezüglich der Förderung vergebens – und auch im Haushalt ist dazu bisher nichts vorgesehen.

Verfassungsrechtlich fragwürdige Ausnahmen

Über 80-Jährige sollen generell von der Pflicht zum Heizungstausch ausgenommen sein – und man fragt sich, warum das am Alter und nicht an der finanziellen Leistungsfähigkeit hängt? Vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes ist diese Regelung zudem verfassungsrechtlich fragwürdig, verschiebt aber auch die Verantwortung und vor allem die Kosten nur auf die Erben. Für die könnte sich das geerbte Häuschen zur Kostenfalle entwickeln.

Selbst bei einem Verkauf ist mit einer massiven Wertminderung zu rechnen, da ein neuer Eigentümer zuerst eine Menge Geld für eine neue Heizung in die Hand nehmen muss.

Bürokratisches Chaos mit Ansage

Härtefallregelungen bleiben außerdem sehr schwammig. Was genau „aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen unzumutbar“ ist, wird nicht genau definiert. Ebenso wenig, wie diese Unzumutbarkeit geprüft wird. Man ahnt: Das wird ein bürokratisches Chaos mit Ansage!

Skurrile Regelung bei Havarie

Was bei der sogenannten Havarie, also einer irreparabel kaputten Heizung, vorgesehen ist, kann man nur als skurril bezeichnen. Betroffene dürfen zwar wieder eine fossile Heizung (z.B. eine Miet- oder Gebrauchtheizung) einbauen, allerdings nur als Übergangsheizung, die dann schon bald wieder ersetzt werden muss. Sinn macht das keinen, denn wenn schon die finanziellen Mittel fehlen, um gleich eine CO2-arme Heizung einzubauen, dann verdoppelt sich der Preis durch den Einbau von zwei Heizungen hintereinander doch nur.

Bessere Regelung bereits beschlossen

All dieser Bedenken zum Trotz, scheint Robert Habeck weiter aufs Gas zu drücken und sein umstrittenes Gesetz durchpeitschen zu wollen. Die FDP hat zwar kürzlich bei ihrem Parteitag Stimmung gegen das GEG gemacht, aber ob sie substanzielle Veränderungen im parlamentarischen Verfahren erreichen wird, halte ich für äußerst fraglich.

Sie können sich aber sicher sein: Wir als Union werden dieses Gesetz bekämpfen, zumal eine viel bessere Regelung bereits vorliegt: die von der vorherigen Regierung beschlossene.