Digitalisierung in die Klassenzimmer bringen: Bundestag beschließt notwendige Grundgesetzänderung

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit eine Grundgesetzänderung beschlossen, die eine Beteiligung des Bundes an der Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik ermöglicht.

Warum der DigitalPakt wichtig ist

Eigentlich sind Schulen laut Grundgesetz Ländersache. Die Verantwortung der Länder für die schulische Bildung gehört zu den Kerninhalten der föderalen Ordnung der Bundesrepublik. Die Umstellung der Schulen auf digitale Technik stellt die Länder jedoch vor gewaltige finanzielle Herausforderungen.

Vor dem Hintergrund der stetig fortschreitenden Digitalisierung ist es von entscheidender Bedeutung, dass auch Schulgebäude über eine moderne digitale Infrastruktur verfügen. Ich finde es wichtig, dass unsere Kinder mit zeitgemäßen Medien unterrichtet und mit der digitalen Welt vertraut gemacht werden und auf diese Weise digitale Kompetenzen erwerben. Viele Kinder und Jugendliche verfügen bereits über ein Smartphone, doch an vielen Schulen mangelt es nach wie vor an einer zeitgemäßen IT-Ausstattung. Fand der Unterricht über Jahrzehnte mit Kreidetafel und Overheadprojektor statt, so wird es höchste Zeit, WLAN, Tablet-Computer, Whiteboards und Beamer in die Klassenzimmer zu bringen und unsere Schulen flächendeckend mit moderner IT auszustatten. Daneben muss das Lehrpersonal entsprechend fortgebildet werden.

Um dies zu erreichen, wollen Bund und Länder gemeinsam einen DigitalPakt Schule auf den Weg bringen und die dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Mit der Zweitdrittelmehrheit im Bundestag hat das Vorhaben eine wichtige Hürde genommen: Die Grundgesetzänderung ermöglicht es künftig dem Bund, den Ländern „zur Sicherstellung der Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu gewähren“.

Wie der DigitalPakt finanziert werden soll und wie es weitergeht

Für den DigitalPakt sind über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro vorgesehen, davon 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode. 90 Prozent übernimmt der Bund, 10 Prozent die Länder. Zusammengenommen stehen dann insgesamt mindestens 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Gegenwärtig verhandeln das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Länder noch über eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung.

Nun sind noch die Länder am Zug: Die Grundgesetzänderung, die dem Bund Bildungsinvestitionen in den Ländern erlauben soll, muss noch in diesem Jahr mit Zweidrittelmehrheit den Bundesrat passieren. Umstritten ist allerdings noch die Forderung des Bundestages an die Adresse der Länder bezüglich der Finanzierungsaufteilung. Demnach sollen die Mittel des Bundes in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich ergänzt werden. Dies stößt auf Vorbehalte einiger Bundesländer.

Ich fände es höchst bedauerlich, wenn die Grundgesetzänderung auf den letzten Metern noch ins Straucheln käme. Es ist von großer Wichtigkeit, dass das Paket wie geplant bis Ende 2018 auf den Weg gebracht wird, damit der DigitalPakt Schule rasch an den Start gehen kann. Ich appelliere daher an alle Beteiligten, ihrer Verantwortung gerecht zu werden – für die Schulen und die Schüler.

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