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Kompromiss zur Wahlrechtsreform

Auch mir ist es ein großes Anliegen, dass wir noch in diesem Sommer einen Kompromiss für eine Wahlrechtsreform finden. Denn wenn die Reform bereits für die Bundestagswahl 2021 greifen soll, dann muss bis zum Ende der Sommerpause ein erster Referentenentwurf vorliegen. Ein noch größerer Bundestag mit möglicherweise über 800 Bundestagsabgeordneten würde weitere Kosten verursachen und meines Erachtens die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sprengen.

Moderate Reduzierung der Wahlkreise

Wir haben in der Fraktionssitzung lange über das Thema diskutiert und uns schließlich auf ein Modell geeinigt, mit dem wir nun in die Verhandlungen mit der SPD gehen. Unser Modell sieht eine moderate Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 sowie den Verzicht auf Ausgleich von sieben Überhangmandaten vor. Umgesetzt werden soll die Reform nach Möglichkeit schon 2021. Ein Kappungsmodell mit einer festen Obergrenze wurde abgelehnt: Wir waren uns einig, dass derjenige, der seinen Wahlkreis direkt gewinnt, auch in den Bundestag einziehen können muss. Ein weiteres Modell, das die CSU ursprünglich favorisiert hatte, hätte die Gefahr geborgen, dass einige ostdeutsche Landesverbände nicht mehr im Bundestag vertreten gewesen wären.

Jetzt stehen die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner SPD an – wünschenswert wäre aber auch, die Oppositionsfraktionen miteinzubeziehen, um einen möglichst breiten Konsens herzustellen.

Der Bundestag soll eigentlich nur 598 Sitze umfassen, von denen die Hälfte per Liste und die andere Hälfte als Direktmandate vergeben werden. Im Laufe der Jahre war der Bundestag durch Überhang- und Ausgleichsmandate immer größer geworden. Inzwischen ist er auf 709 Abgeordnete angewachsen und es besteht die Gefahr, dass es in der nächsten Legislaturperiode bis zu 850 Abgeordnete werden.