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Jahressteuergesetz der Ampel: Grünes Licht für höhere Mieten

Ein Gesetz, das sich gerade im Gesetzgebungsverfahren befindet, erfährt – meiner Meinung nach zu Unrecht – relativ geringe Aufmerksamkeit: das Jahressteuergesetz 2022. Das mag daran liegen, dass das Ganze recht technisch und trocken klingt. Ich möchte aber mit diesem Beitrag ein Schlaglicht auf das Vorhaben richten – vor allem auf die möglichen Konsequenzen für Münchner Mieter.

Wie ist die Ausgangslage?

Private und vor allem soziale Vermieter, die nicht den letzten Cent aus ihren Mietern herauspressen wollen, haben in München schon heute keinen leichten Stand. Vor allem, wenn es zum Erb- oder Schenkungsfall kommt. Man muss vielleicht kein Mitleid haben mit jemandem, der ein Mehrfamilienhaus in München im Wert von mehreren Millionen Euro erbt, aber man sollte sich der Folgen bewusst sein: Die enorm hohen Immobilienpreise führen dazu, dass viele Erben die Erbschaftssteuer nicht bezahlen können. (Schon beim Erbe eines kleinen Einfamilienhauses im Stadtgebiet sind Freibeträge übrigens schnell Makulatur.)

Die Konsequenz: Erben müssten die Mieten drastisch erhöhen oder an einen Immobilienkonzern verkaufen. Die Tradition der sozialen Vermietung eines Erblassers in nächster Generation fortzuführen? Praktisch unmöglich! Und das ist durchaus ein Problem in der Breite, werden doch 80 Prozent aller Wohnungen in München privat vermietet.

Jahressteuergesetz verschärft das Problem

Nun kommt das Jahressteuergesetz hinzu, das eine Veränderung der Bewertungsgrundlage für Immobilien vorsieht. Die steuerliche Bewertung dürfte sich um bis zu 40 Prozent erhöhen – und das treibt wiederum die Erbschafts- und Schenkungsteuer in die Höhe.

Es handelt sich hier um nichts anderes als eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Es mag vielleicht den ein oder anderen (von unseren politischen Freunden links der Mitte befeuerten) Neidreflex befriedigen, wenn man „reiche Erben“ endlich „zur Kasse“ bittet. Es ist aber nichts Soziales daran, per unbezahlbarer Erbschaftssteuer soziale Vermieter aus der Stadt zu verdrängen und Menschen um ihr Wohneigentum zu bringen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 macht die Ampel, die sich bezahlbaren Wohnraum groß auf die Fahnen geschrieben hat, das Finanzamt zum Mietentreiber.