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U-Bahn-Betriebshof Neuperlach-Süd: Die neuesten Informationen zum umstrittenen Projekt

Ein Dauerbrenner meiner Arbeit im Wahlkreis sind Auseinandersetzungen um große Bau- und Infrastrukturprojekte. Seit einigen Jahren gehört hierzu der geplante Bau eines neuen U-Bahn-Betriebshofs bei Neuperlach-Süd. Das Projekt ist in seiner jetzigen Gestaltung – gelinde gesagt – umstritten und wird von vielen Betroffenen und Beteiligten immer wieder thematisiert, zuletzt bei der Bürgerversammlung des Stadtbezirks.

Die Informationen, die zu diesem Projekt öffentlich verfügbar sind, wurden schon seit einiger Zeit nicht mehr aktualisiert. Aus diesem Grund habe ich bei den zuständigen Stellen der Stadtwerke München nachgefragt und um ein Update gebeten. Die wichtigsten Antworten der SWM finden Sie hier:

Wie ist der aktuelle Planungsstand?

Die Stadtwerke arbeiten aktuell an zahlreichen Planungsthemen, darunter ist auch die Fortschreibung der Schallschutzplanung. Zwischen Schallschutz, städtebaulicher Integration und nicht zuletzt öffentlicher Erschließung bestehen beim zweiten U-Bahn-Betriebshof starke Abhängigkeiten und Wechselwirkungen. Diese bedingen einen hohen Klärungs- und Abstimmungsbedarf im Planungsprozess und mit allen an der Planung beteiligten Stellen.

Zusätzlich werden in dem Projekt auch Infrastrukturprojekte bearbeitet bzw. berücksichtigt, die mit der Planung des Betriebshofs in unmittelbarer Verbindung stehen, darunter die Vorhaltemaßnahme zur Verlängerung der U5 sowie ein möglicher zweigleisiger Ausbau der S7. Die Planung befindet sich derzeit noch in Bearbeitung und Abstimmungen mit den Vorhabenträgern wie dem Landkreis München und dem Freistaat Bayern. Wenn belastbare Ergebnisse vorliegen, werden die Stadtwerke die Öffentlichkeit darüber informieren und die Homepage inhaltlich aktualisieren.

Wie ist der Zeitplan für die nächsten Planungsschritte und Bürgerbeteiligung?

Die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens werden 2023 vorgestellt und veröffentlicht. Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans sollen im kommenden Jahr (2023) ausgelegt werden. Wie angekündigt werden die Stadtwerke die Bürger wieder über den Planungsstand informieren, wenn die entsprechenden Ergebnisse vorliegen. Geplant ist insbesondere eine öffentliche Informationsveranstaltung mit dem Schwerpunkt Schallschutz.

Zudem wird der Dialog zur Grünplanung mit den Anwohnern des Lise-Meitner-Wegs fortgesetzt. Aufgrund der Komplexität der Planung und begrenzter Planungskapazitäten kann die Beteiligung erst ab Mitte 2023 fortgesetzt werden. Die genauen Termine werden laut Aussage der SWM rechtzeitig bekanntgegeben.

Beeinflusst eine mögliche Verlängerung der U5 die Planungen?

Die mögliche Verlängerung der U5 Richtung Ottobrunn wird planerisch und baulich berücksichtigt. Zu diesem Zweck ist eine sogenannte Vorhaltemaßnahme geplant. Dabei handelt es sich – vereinfacht gesagt – um ein Tunnelbauwerk, das zeitgleich mit dem U-Bahnbetriebshof unterirdisch errichtet wird. Falls die U5 zu einem späteren Zeitpunkt verlängert wird, bliebe der U-Bahnbetriebshof davon weitgehend unberührt. Der Betriebshof muss in absehbarer Zeit realisiert werden, damit die U-Bahn wie geplant ausgebaut werden kann. Ein Standort im Landkreis scheidet daher schon aus zeitlichen Gründen aus. Ob und wann die U5 Richtung Ottobrunn verlängert wird, ist derzeit ungewiss.

Wie steht es um den geplanten Lärmschutz?

Die Schutzwürdigkeit der Wohngebiete in Waldperlach und Neubiberg ist „Reines Wohnen“ und wurde und wird in der Planung auch so berücksichtigt. Der Lise-Meitner-Weg ist als „Mischgebiet“ ausgewiesen. Die Planung setzt hier den höheren Standard „Allgemeines Wohnen“ an. Aktuell wird die Fortschreibung der Schallschutzplanung noch bearbeitet.

Der Lageplan von November 2021 bildet dabei eine Grundlage. Die endgültige Ausprägung der Schallschutzmaßnahmen steht jedoch noch nicht fest. Der Lärmschutz ist insbesondere am Abnahmegleis noch in Bearbeitung. Eine belastbare planerische Ausarbeitung steht noch aus. Im Vergleich zur bisherigen Planung ist bezüglich des Abnahmegleises eine substanzielle Verbesserung zu erwarten.

Bezüglich der Schallschutzwände im Bereich der Abstellung auf dem Gelände des Betriebshofs (siehe Homepage LSW 1+2) sind nach jetzigem Kenntnisstand keine wesentlichen Änderungen zu erwarten. Sie werden vermutlich eine Höhe von ca. 8 m aufweisen.

Wie steht es um die Kosten des Projektes – mit Hinblick auf Inflation und Kostenexplosion der zweiten Stammstrecke?

Die Kostenermittlung wird momentan aktualisiert. Die steigenden Material- und Baukosten werden bei der Aktualisierung der Kostenermittlung berücksichtigt. Derzeit bestehen zu den Kosten der zweiten Stammstrecke keine direkten Abhängigkeiten.