„Es wäre ehrlicher, wenn die Ampel nach monatelangem Koalitionsgerangel den abgestimmten Entwurf dem stehenden Bundestag vorlesen und sofort darüber abstimmen lassen würde. Würde sogar des Kaisers Zeiten hinter sich lassen…“. So sarkastisch kommentierte der Bonner Staatsrechtler Matthias Herdegen das rabiate Vorgehen der Bundesregierung bezüglich des Heizgesetzes.
Was war geschehen?
Die Ampel wollte ihr Heizgesetz auf Biegen und Brechen noch vor der Sommerpause, die mit Ende dieser Sitzungswoche beginnt, beschließen. Der finale Gesetzesentwurf lag uns Abgeordneten erst am 4. Juli vor. Drei Tage hielt die Bundesregierung offenbar für angemessen, um 111 Seiten durchzuarbeiten und alle Konsequenzen und Fallstricke eines sehr einschneidenden Gesetzes zu durchdringen. Das ist eine beispiellose Missachtung des Deutschen Bundestages und zeugt von einer Arroganz der Macht, die fast sprachlos macht.
Eilantrag eines CDU-Kollegen stattgegeben
Das sahen glücklicherweise nicht nur wir als Opposition so, sondern auch das Bundesverfassungsgericht. Die Richter in Karlsruhe gaben dem Eilantrag meines Fraktionskollegen Thomas Heilmann (CDU) auf einstweilige Anordnung gegen das zu schnelle Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich des Gebäudeenergiegesetzes statt.
Heilmann hatte bereits Ende Juni argumentiert, ein derart kurzes Verfahren verletze seine Rechte als Abgeordneter und er forderte das Bundesverfassungsgericht auf, dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliege. Genau das hat das Gericht nun getan und das ist eine schallende Ohrfeige für Kanzler Scholz und seine Regierung.
Ampel kalt erwischt
Wie sicher man sich bei der Ampel im Rausch der Macht seiner Sache war, zeigt die Tatsache, dass die Entscheidung die Regierung und Fraktionsspitzen der Ampel-Parteien scheinbar völlig unvorbereitet traf. Aus meiner Sicht ist es deshalb umso mehr zu begrüßen, dass Karlsruhe die Berliner Regierung auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt und klargestellt hat, dass man mit dem Verfassungsorgan Bundestag so nicht umspringen kann.
Wo ist eigentlich Bärbel Bas?
Bei allem Respekt vor dem Amt muss man sich an dieser Stelle aber auch die Frage stellen, was Bundestagspräsidentin Bärbel Bas eigentlich beruflich macht? Die Rechte des Parlamentes zu wahren, scheint jedenfalls nicht sehr weit oben auf der Liste ihrer Prioritäten zu stehen. Die Fußstapfen der Bundestagspräsidenten Norbert Lammert und Wolfgang Schäuble, die sich – wenn es sein musste – auch mal gegen die von der eigenen Partei angeführte Regierung stellten, scheinen eine Nummer zu groß für die Sozialdemokratin Bas zu sein. Schade eigentlich!