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Heizgesetz der Ampel: Nichts gelernt!

Vor fast genau zwei Monaten, am 5. Juli 2023, hatte das Bundesverfassungsgericht verhindert, dass das Heizungsgesetz schon vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden konnte. 

Rüffel vom Bundesverfassungsgericht

Der Grund: Abgeordnete müssen die Möglichkeit haben, sich ausführlich und mit ausreichend Zeit mit einem Gesetzentwurf zu beschäftigen. Wir Abgeordnete sind kein Stimmvieh! Dieses parlamentarische Recht hatte die Ampel massiv verletzt und sich dafür eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe abgeholt – und nun daraus nichts gelernt!

Keine ausreichende parlamentarische Beratung

Der Gesetzentwurf ist in unveränderter Fassung zur Abstimmung gestellt worden, eine vorherige inhaltliche Befassung der zuständigen Fachausschüsse hat die Ampel abgelehnt. Eine seriöse parlamentarische Beratung dieses weitreichenden Gesetzes war somit weiterhin nicht möglich.

Ampel missachtet Abgeordnetenrechte

Damit hat die Ampel die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und erneut die Rechte der Abgeordneten missachtet. Eine bodenlose Frechheit, die der Demokratie und dem dafür grundlegenden Prinzip der Gewaltenteilung schadet.

Union lehnt Heizgesetz ab

Wir haben das Heizgesetz nicht nur aufgrund des verkorksten Verfahrens, sondern auch aus fachlichen Gründen abgelehnt: Unser Ziel ist Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Die Bundesregierung setzt auf diesem Weg auf Verbote, Bürokratie und staatliche Vorgaben. 

Unser Weg ist ein anderer: Wir wollen Anreize schaffen, Technologieoffenheit gewährleisten und setzen auf marktwirtschaftliche Instrumente, insbesondere einen CO2-Preis mit sozialem Ausgleich.