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Haushaltsmisere: Die Ampel wird ihrer Verantwortung nicht gerecht

Angesichts des Ausmaßes der von der Ampelregierung verursachten haushälterischen Krise stand auch diese Sitzungswoche wieder im Zeichen der Haushaltspolitik. Das historische Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 und dessen noch unklare Auswirkungen auf den Bundeshaushalt 2024 haben die Haushaltsverhandlungen im Bundestag – zu Recht – auf den Kopf gestellt. Der Trickserei der Ampel, Notlagenmittel freihändig umzuwidmen und in Form von Sondervermögen überjährige Selbstbedienungstöpfe einzurichten, wurde damit endlich ein Ende bereitet. Nun liegt es an der Bundesregierung, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie ein verfassungskonformer Bundeshaushalt 2024 gestaltet werden kann.

Nachtragshaushalt für 2023

Bevor wir jedoch über den Bundeshaushalt 2024 sprechen können, müssen wir über den Nachtragshaushalt für 2023 reden, denn durch die falsche Verbuchung der Ausgaben bei den Sondervermögen wurde die Nettokreditaufnahme nicht nur in der Planung für das Jahr 2024, sondern auch im Gesamthaushalt im Jahr 2023 zu niedrig angesetzt. Unter anderem hat das Kabinett deshalb im Umlaufverfahren einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen, welcher diese Woche im Haushaltsausschuss beraten und im Plenum diskutiert wurde. Als konstruktive Opposition werden wir uns die Begründung der Bundesregierung für die – rückwirkende – Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 gewissenhaft anschauen, prüfen und anschließend entscheiden, ob wir vor dem Verfassungsgericht Klage erheben werden. Dasselbe gilt für die anschließenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2024.

Der Bundeskanzler und die vertane Chance

Zu Beginn dieser Woche hätte Bundeskanzler Olaf Scholz die Gelegenheit gehabt, Verantwortung für die von ihm verursachte Haushaltsmisere zu übernehmen, Klarheit zu schaffen sowie Rückgrat gegenüber dem Steuerzahler zu demonstrieren. Leider gab es dann aber wie so oft nur fadenscheinige Ausreden und Versprechen mit wenig Substanz. Demgemäß hat unser Fraktionsvorsitzender recht: Der Bundeskanzler wirkt, als wäre er seiner Rolle schlichtweg nicht gewachsen.

Haushaltsdisziplin bedeutet nicht gleich weniger Klimaschutz

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion stehen wir für Haushaltsdisziplin und werden dies auch konsequent von den Ampelfraktionen einfordern. Unser Anliegen ist es Generationengerechtigkeit zu wahren und nicht zulasten künftiger Generationen zu leben. Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass sich unsere Klage selbstverständlich nicht gegen den Klimaschutz gerichtet hat, sondern konkret gegen die verfassungswidrigen haushälterischen Praktiken der Ampelregierung. Damit verbunden sind nämlich nicht zwingend niedrigere Ausgaben für den Klimaschutz, wenn die Ampel sich auf entsprechende finanzielle Prioritäten einigen könnte. Es obliegt ihr also nun, die staatlichen Ausgaben auf ein Normalmaß zurückzufahren – Stichworte Gebäudeenergiegesetz, Bürgergeld und Kindergrundsicherung – und die Prioritäten so zu ordnen, dass Investitionen in Klimaschutz nicht unter die Räder des verfassungswidrigen Handelns der Ampelregierung geraten.

Die Ampel muss abliefern

Der richtige Zweck des Klimaschutzes kann nicht durch das falsche Mittel des Verfassungsbruchs erreicht werden. Die Ampel steht nicht über dem Grundgesetz. Mit unserer Klage sind wir unserer Rolle als Opposition, das Regierungshandeln kritisch zu beobachten und mögliche Verfassungsverstöße aufzuzeigen, gerecht geworden. Die politische Bringschuld in dieser Situation liegt jetzt einzig und allein bei der Bundesregierung.