Soziale Medien werden künftig stärker in die Pflicht genommen © Pixabay

Hasskriminalität – Wie Hass zur Straftat wird

Wir erleben immer öfter politisch motivierte Gewalt, die oftmals dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen ist. Die Anonymität des Internets bietet einen Nährboden für diese Angriffe auf die Mitte unserer Gesellschaft. Diese Verrohung in den sozialen Medien dürfen wir als Rechtsstaat nicht hinnehmen. Auch im Netz muss eine freie Meinungsäußerung möglich sein, ohne dass man deswegen beleidigt oder bedroht wird.

Mit unserem Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, den wir am Donnerstag in den Bundestag eingebracht haben, werden Rechtsextremismus, Drohungen, Hass und Hetze zukünftig härter und effektiver verfolgt – denn Straftaten sind keine Meinungsäußerung.

Neue Pflichten für die Sozialen Medien

So sollen etwa die Anbieter großer sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, dem Bundeskriminalamt bestimmte strafbare Inhalte zu melden, die ihnen durch eine Beschwerde bekannt sind und von ihnen entfernt oder gesperrt wurden. Zu melden wären etwa Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen und Volksverhetzungen, aber auch kinderpornografische Inhalte. Beabsichtigt wird darüber hinaus, dass die Netzwerke Auskunft über die Bestands- und Nutzungsdaten geben müssen, damit die Täter ermittelt werden können.

Auch werden Kommunalpolitiker künftig besser geschützt. Wenn sich bei den bayerischen Kommunalwahlen jetzt wieder mehrere 10 000 Menschen bereiterklären, auf kommunaler Ebene Verantwortung zu übernehmen, müssen wir alles dafür tun, um diese ehrenamtlich engagierten Bürger vor Hass im Netz zu schützen. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Gesetz, das üble Nachrede und Verleumdungen gegen Personen des öffentlichen Lebens unter Strafe stellt, auf Kommunalpolitiker ausgeweitet wird.