Anfang des Jahres sind viele steuerliche Maßnahmen in Kraft getreten, die Steuerpflichtige spürbar entlasten. Dazu zählen insbesondere Familien, Alleinerziehende, Ehrenamtliche oder auch – was mich persönlich besonders freut – faire Vermieter. Auf meine Initiative hin können Vermieter nun ihre Werbungskosten (Instandhaltungskosten) voll bei der Steuererklärung geltend machen, sofern die Miete mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt.
Hier ein Überblick über weitere wichtige Entlastungen:
Was ändert sich für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?
- Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags um über 300 Euro auf 9.744 Euro
- Anpassung des Einkommensteuertarifs zur Bereinigung der Effekte der kalten Progression
- Einführung einer Homeoffice-Pauschale mit pauschal fünf Euro pro Tag, maximal 600 Euro im Jahr als Teil des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
Was ändert sich für Soli-Zahler?
- Wegfall des Solidaritätszuschlags für Steuerpflichtige mit einer jährlich zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro beziehungsweise 33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung)
- weniger Solidaritätszuschlag für Steuerpflichtige bis zu einer Lohn- oder Einkommensteuer in Höhe von 31.527 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 63.054 Euro (Verheiratete)
- voller Solidaritätszuschlag für Steuerpflichtige mit darüber liegender Lohn- oder Einkommensteuer
Der Solidaritätszuschlag fällt damit für 90 Prozent aller bisherigen Soli-Zahler komplett weg. Weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler zahlen zukünftig weniger Solidaritätszuschlag. Nur 3,5 Prozent der Steuerzahler müssen weiterhin den vollen Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Einkommensteuer zahlen.
Was ändert sich für Familien mit Kindern?
- erneute Kindergelderhöhung um weitere 15 Euro (erstes und zweites Kind je 219 Euro Kindergeld, drittes Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro pro Monat)
- Erhöhung Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro auf nun 8.388 Euro
- Erhöhung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 Euro auf 4.008 Euro
Was ändert sich für Ehrenamtliche?
- Erhöhung der Übungsleiter- als auch die Ehrenamtspauschale von jetzt 2.400 Euro auf 3.000 Euro (Übungsleiter) bzw. künftig 840 Euro statt bisher 720 Euro (Ehrenamt) jährlich
- Voraussetzung: Einsatz im ideellen, gemeinnützigen Bereich der Organisation und Beschäftigung von weniger als 15 Stunden in der Woche
- keine Sozialversicherungspflicht und keine Anrechnung bei der Grundsicherung oder beim Arbeitslosengeld I, wenn die Einnahmen im Monat 250 Euro nicht übersteigen
Weitere Informationen enthält das Faktenblatt „2021: Weniger Steuern, mehr Geld für alle!“