Der Fall der Besteuerung von Dienstwohnungen für Pflegekräfte hat bundesweite Beachtung gefunden. Die Barmherzigen Schwestern in Berg am Laim betreiben in München und Umland zwei Krankenhäuser und Pflegeheime. An ihre Pflegekräfte vermieten sie Wohnungen, da diese in München kaum günstigen Wohnraum finden. Da die Miete der Barmherzigen Schwestern für ihre Mitarbeiterwohnungen von der ortsüblichen Miete abweicht, müssen die Pflegekräfte die Differenz zwischen gezahlter und ortsüblicher Miete als geldwerten Vorteil versteuern. Das ist rechtlich korrekt. Aber das läuft dem Ziel, Unternehmen zu ermuntern, bezahlbaren Wohnraum für Mitarbeiter in München anzubieten, diametral entgegen!
In den letzten Monaten habe ich dazu intensive Gespräche in Berlin geführt. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hat auf ihrer Winterklausur im Januar dazu einen Beschluss gefasst, der Koalitionsausschuss hat sich mit dem Thema befasst und Bundesfinanzminister Scholz (SPD) aufgefordert Lösungswege zu erarbeiten. Nun kommt Unterstützung von Bayerns Finanzminister Füracker (CSU). Er unterstütze den Vorschlag ausdrücklich und habe das Thema bereits intensiv mit Minister Scholz (SPD) beraten, versicherte mir Füracker bei meinem gestrigen Gespräch mit ihm im Finanzministerium am Odeonsplatz.
Eine Lösung ist in Sicht. Ob Freigrenze, Pauschalversteuerung oder ein anderer Weg möglich ist, werden die weiteren Beratungen ergeben. Angepeilt ist eine Neuregelung im Zuge des Jahressteuergesetzes 2020.