Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschland fördern © Pixabay

Forschung und Entwicklung fördern – Wohlstand sichern

Diese Woche haben wir uns im Plenum mit der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen beschäftigt. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

In der CDU/CSU plädieren wir seit geraumer Zeit für die Förderung der außeruniversitären Forschung. Die Pionierarbeit, die seit Jahrzehnten in den Forschungsabteilungen deutscher Unternehmen geleistet wird, ist eine wesentliche Säule unseres Wohlstands.

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Forschungszulage als steuerfreien Zuschuss vor, der sich am Bruttolohnaufwand der Unternehmen für Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung orientiert, wobei die Forschungszulage auf höchstens 500.000 Euro pro Jahr und Unternehmen begrenzt ist. Die Förderung wird als Zulage gewährt, die auch im Verlustfall ausbezahlt wird. Dies ist insbesondere für Start-ups außerhalb der Gewinnzone von Bedeutung, denen eine Schlüsselrolle in der zukünftigen Sicherung des Innovationspotenzials der hiesigen Wirtschaft zukommt.

Das Gesetzesvorhaben – das bereits im Koalitionsvertrag vereinbart war – zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen dazu zu ermutigen, wieder mehr in die eigene Forschung zu investieren. Bereits im Mai hatte das Bundeskabinett beschlossen, Forschung und Entwicklung ab dem 1. Januar 2020 steuerlich zu fördern. Deutschland gehört bisher zu einer Gruppe von nur fünf von 36 OECD-Ländern, in denen eine solche steuerliche Förderung nicht existiert. Diesem signifikanten Nachteil im internationalen Standortwettbewerb um innovative Unternehmen und Forschungstalente wird mit der neuen Gesetzgebung entgegengewirkt.