Es ist Zeit für verpflichtende Mindeststandards! © Büro Dr. Stefinger

Forderung nach Lieferkettengesetz

Das Bündnis „Eine Welt Netzwerk Bayern e.V.“ und die „Initiative Lieferkettengesetz“ fordern die umgehende Verabschiedung eines Gesetzes, das...

Das Bündnis „Eine Welt Netzwerk Bayern e.V.“ und die „Initiative Lieferkettengesetz“ fordern die umgehende Verabschiedung eines Gesetzes, das deutsche Unternehmen zur Wahrung menschenrechtlicher Standards entlang ihrer gesamten Wertschöpfungsketten verpflichtet. Da Unternehmen ihrer Verantwortung häufig nicht freiwillig nachkommen, fordert das Bündnis einen gesetzlichen Rahmen, wie er derzeit von Bundesentwicklungsminister Müller und Bundesarbeitsminister Heil erarbeitet wird.

Koalitionsvertrag erfüllen

Dieser Forderung schließe ich mich an. Die Vereinten Nationen haben bereits 2011 die Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Sie schreiben eine staatliche Schutzpflicht und die unternehmerische Verantwortung in globalen Lieferketten fest. Damals entschied sich die Bundesregierung dagegen, Unternehmen dazu zu zwingen, die Leitlinien verbindlich umzusetzen und setzte stattdessen auf Freiwilligkeit. Zwei Unternehmensbefragungen 2019 und 2020 haben jedoch gezeigt, dass weniger als 50 Prozent der Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Der Koalitionsvertrag schreibt für diesen Fall die Einführung von verbindlichen Vorgaben für die Einhaltung von Menschenrechts,- Sozial- und Umweltstandards seitens der Unternehmen in Form eines Sorgfaltspflichtengesetzes vor. Insofern ist es nur konsequent, dass das Gesetz nun auch beschlossen wird.

Verantwortung der Unternehmen

Unternehmerverbände, die sich gegen das geplante Gesetz in Stellung bringen, zitieren in der Regel den vermeintlich unzumutbaren Verwaltungsaufwand und die daraus folgenden Kosten, die ein Sorgfaltspflichtengesetz mit sich brächte. Wie verhält es sich aber mit den Kosten, die ein Image- oder Reputationsschaden nach sich zieht, wenn ein Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommt und menschenrechtliche Verstöße – wie in der Vergangenheit oft geschehen – ein großes Medienecho hervorrufen?  So wie 2013, als beim Einsturz des achtstöckigen Fabrikkomplexes Rana Plaza in Bangladesch 1.138 Textilarbeiter ums Leben kamen. Die Tragödie hätte verhindert werden können, wenn man rechtzeitig auf Berichte über Missstände bei Brandschutz und Gebäudesicherheit der Textilfabrik reagiert hätte.

Keine Frage der Machbarkeit

Bereits heute sind deutsche Unternehmen in der Regel in der Lage, das Qualitätsmanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette ihrer Produkte oder Produktkomponenten technisch höchst anspruchsvoll umzusetzen. Der Nachweis von Lieferketten ist in der Arzneimittelindustrie beispielsweise bereits problemlos möglich. Dort gibt es sehr genaue Regulierungen und Qualitätsstandards. Warum sollte dies für Mindeststandards bei den Produktionsbedingungen nicht möglich sein? Kleine Unternehmen, die weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigen, werden ohnehin von dem Gesetz ausgenommen.