Eine gute Nachricht für Familien: Schon ab dem 1. Juli 2019 soll das Kindergeld pro Kind um 10 Euro pro Monat steigen. Eine Familie mit drei Kindern erhält somit künftig 618 Euro Kindergeld im Monat. Geplant ist zudem eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags und des Grundfreibetrags. Der Kinderfreibetrag soll zunächst um 200 Euro, ab 2020 sogar um 400 Euro steigen. Der Grundfreibetrag soll zunächst um 168 Euro und später um rund 400 Euro angehoben werden.
Insgesamt beträgt die Entlastung von Familien damit knapp 10 Milliarden Euro jährlich. Für mich besonders wichtig ist, dass alle Familien profitieren und damit die Mitte der Gesellschaft entlastet wird. Es gewinnen aber auch alle anderen Steuerpflichtigen durch die Erhöhung des Grundfreibetrags und den Abbau der kalten Progression, die wir für 2018 und 2019 wieder komplett neutralisieren werden.
Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrente und Mütterrente
Nicht nur für junge Familien, auch für die Älteren setzen wir uns ein: Am Freitag debattieren wir über den Gesetzentwurf zur Leistungsverbesserung und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier geht es um weitere Verbesserungen bei der Mütterrente und der Erwerbsminderungsrente.
So sollen Mütter und Väter mehr Anerkennung für ihre Erziehungsleistung erhalten, die sich um vor 1992 geborene Kinder gekümmert haben. Die Kindererziehungszeiten werden um weitere sechs Monate verlängert. Damit lösen wir ein zentrales Wahlversprechen ein. Der Gesetzentwurf sieht daneben eine schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente vor. Von 2020 bis 2031 wird die Zurechnungszeit bis auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht. Das heißt, diese Rentner werden bei der Rentenberechnung so gestellt, als ob sie bis 67 gearbeitet hätten. Denn eines muss klar sein: Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, muss im Alter ausreichend abgesichert sein.