Fast jeder, der soziale Medien und Messenger-Dienste wie WhatsApp nutzt, kommt derzeit in Kontakt mit Falschmeldungen zu Corona – Links zu dubiosen Heilmitteln und falschen Gesundheitstipps, Videos mit Verschwörungstheorien zur Entstehung des Virus oder der Ursache seiner Verbreitung. Das Problem ist: Gerade Nachrichten, die im privaten Raum kursieren, werden für besonders glaubwürdig gehalten. Umso wichtiger ist es, nicht im Affekt unseriöse Nachrichten weiterzuverbreiten. Mit einem einfachen Check in drei Schritten lässt sich das meistens schnell erkennen: 1. Kritisch hinterfragen statt weiterleiten, 2. Quellen prüfen und 3. Fakten-Checks nutzen. Die Bundesregierung und die Europäische Kommission stellen auf ihren Internetseiten zu allen gängigen Mythen und Fake News rund um Corona Informationen bereit.
Die wichtigsten Falschmeldungen im Faktencheck:
- Das Coronavirus sei insbesondere für junge Menschen harmlos und mit einer einfachen Grippe zu vergleichen. Falsch!
Menschen können in jedem Alter an Covid-19 erkranken. Auch bei jüngeren Menschen treten schwere Krankheitsverläufe auf, die bis zum Tod führen und Langzeitschäden verursachen können. Höher ist das Risiko allerdings für Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen.
Auch durch die jährlichen Grippewellen sterben Menschen. Gegen die Grippe existiert jedoch sowohl ein Impfstoff als auch eine – zumindest im Frühstadium einsetzbare – medikamentöse Therapie. Beides steht für SARS-CoV-2 noch nicht zur Verfügung.
- Die Abstands- und Hygieneregeln seien unnötig – insbesondere die Maskenpflicht. Falsch!
Zu Beginn der Pandemie gab es noch wenige Erkenntnisse über den Verbreitungsweg des Coronavirus. Nach heutigem Kenntnisstand wissen wir: Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Das bedeutet: Beim Husten oder Niesen geben Infizierte feine Tröpfchen an die Umwelt ab, die Virenpartikel in sich tragen. Geraten diese über die Luft an Schleimhäute eines anderen Menschen, kann dieser sich infizieren. Trägt ein mit dem Coronavirus infizierter Mensch einen Mund-Nasen-Schutz, wird ein Teil der Tröpfchen zurückgehalten und kann sich daher nicht so stark verbreiten wie ohne Schutz. Alltagsmasken helfen daher dabei, die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, ebenso die Abstands- und Hygieneregeln (sog. AHA-Formel).
- Die Bundesregierung wolle eine Impfpflicht gegen das Coronavirus einführen. Falsch!
Die Einführung einer Impfpflicht ist nicht vorgesehen und auch der Vorschlag eines Impfausweises ist vom Tisch. Bundesgesundheitsminister Spahn hat mehrfach öffentlich verkündet, dass er die Einführung einer Impfpflicht nicht für erforderlich hält.
Bislang existiert zudem ein Impfstoff gegen das Coronavirus nicht. Derzeit arbeiten laut WHO Unternehmen und Institute in über 40 Projekten an möglichen Impfstoffen gegen Covid-19, die eine weitere Verbreitung der Krankheit unterbinden würden.
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek hat in einem Sonderprogramm zur Forschung und Entwicklung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 bis zu 750 Millionen Euro bereitgestellt. In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für die Prüfung und Genehmigung von Impfstoffen verantwortlich. Das PEI hat am 22. April 2020 die erste Zulassung für eine klinische Prüfung eines Impfstoffes gegen Covid-19 erteilt.
Wann ein Impfstoff verfügbar sein wird, hängt davon ab, wie erfolgreich diese Prüfungen verlaufen. Weitere Impfstoff-Kandidaten befinden sich derzeit noch in der Entwicklungs- und Testphase.
- Die Grundrechte würden durch die Corona-Maßnahmen abgeschafft. Falsch!
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erleben wir eine Pandemie. Wegen dieser außergewöhnlichen Herausforderung sind zur Eindämmung des Coronavirus vorübergehende Einschränkungen notwendig. Mir ist bewusst, dass insbesondere Ausgangsbeschränkungen den Bürgerinnen und Bürgern viel abverlangt haben. Sie waren jedoch erforderlich, um einen unkontrollierten Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern, das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten und Menschenleben zu retten.
Zur Abwehr einer Pandemie sind Grundrechtseingriffe dann möglich, wenn sie geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Hier gibt das Infektionsschutzgesetz den Behörden grundsätzlich Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr. Bund und Länder haben sich auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auf Leitlinien geeinigt. Basierend auf diesen Leitlinien haben sämtliche Bundesländer vorübergehende Beschränkungen erlassen. Zumeist sind es die örtlichen Gesundheitsämter, die über die Schutzmaßnahmen entscheiden.
Klar ist jedoch auch, dass zu einem uneingeschränkten Leben zurückzukehren ist, sobald es die Situation zulässt. Deshalb sind alle getroffenen Maßnahmen zeitlich befristet und unterliegen einer kontinuierlichen Prüfung, ob sie auch weiterhin erforderlich sind. Deshalb haben hierzu auch bereits zwei Bundestagsdebatten stattgefunden und der überwiegende Teil der Maßnahmen wurde wieder aufgehoben.
- Abweichende Meinungen zum Coronavirus würden zensiert. Falsch!
Eine Zensur der öffentlichen Meinung fand zu keinem Zeitpunkt statt. Die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Presse sind in unserem Grundgesetz verankert. Jeder kann seine Meinung frei äußern, dies belegen nicht zuletzt die deutschlandweiten Demonstrationen. Staatliche Institutionen kontrollieren dies nicht. Grenzen der Meinungsfreiheit existieren nur dort, wo die Rechte anderer, z.B. durch Beleidigungen, verletzt werden.