Auch auf dem Bau ist der Fachkräftemangel bereits spürbar © Pixabay

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Dem Fachkräftemangel entgegenwirken

Ausländische Fachkräfte können in Zukunft einfacher und schneller zum Arbeiten oder zur Ausbildung nach Deutschland kommen. Das sieht das neue Fachkräfteeinwanderungs­gesetz vor, das wir im Bundestag Anfang Juni beschlossen haben. So wollen wir dem Mangel an Fachkräften entgegenwirken und unseren Wirtschaftsstandort stärken.

Gesundheitsbranche, MINT-Berufen und Handwerk schon vom Fachkräftemangel betroffen

Bereits heute hat die Wirtschaft Probleme, für bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen ihren Bedarf zu decken. Das gilt zum Beispiel in der Gesundheits- und Pflegebranche, in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), aber auch im Handwerk. Es fehlen nicht nur Hochschulabsolventen, sondern zuneh­mend auch Fachkräfte mit qualifizierten Berufsausbildungen. Die demografische Entwicklung wird dieses Problem noch verschärfen, wenn die Politik nicht angemessen reagiert.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit klaren Kriterien

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nennt nun klare Kriterien, nach denen Ausländer aus Nicht-EU-Ländern nach Deutsch­land kommen dürfen. Bei Fachkräften mit anerkannter Qualifikation und einem deutschen Arbeitsvertrag wird auf die bisher vorgeschriebene Vorrangprüfung (unter anderem zugunsten von Deut­schen und anderen EU-Bürgern) verzichtet. Unter „Fach­kräften“ versteht das Gesetz sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit qualifizierter, das heißt mindestens zwei­jähriger Berufsausbildung.

Lebensunterhalt muss gesichert sein

Künftig können in jeder Branche Fachkräfte mit qualifizier­ter Berufsausbildung zuwandern; die bisherige Begrenzung auf Mangelberufe fällt weg. IT-Kräfte mit dreijähriger Berufserfahrung und einem Jobangebot mit einem Monatsgehalt von mindestens 4.020 Euro brutto dürfen in Zukunft auch ohne formalen Abschluss nach Deutschland kommen. Wenn sie angemessen Deutsch sprechen, erhalten künftig auch Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung die Möglichkeit, zur Suche eines Arbeitsplatzes für sechs Monate nach Deutschland zu kommen. Ihr Lebensunterhalt muss für diesen Zeitraum gesichert sein, ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht nicht. Finden sie innerhalb des halben Jahres keinen Arbeitsplatz, müssen sie das Land wieder verlassen. Daneben können auch Absolventen deutscher Auslands­schulen und Ausländer, die eine Berechtigung zum Studium in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland besitzen, in Zukunft für sechs Monate zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland kommen. Möglich ist dies aller­dings nur, wenn wiederum ihr Lebensunterhalt gesichert ist, sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen und jünger als 25 Jahre alt sind. Zur Reduzierung der bürokratischen Hürden wird ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeführt und den Bundesländern aufgegeben, zentrale Ausländerbehörden für die Fachkräfteeinwanderung einzurichten. Um eine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme auszuschließen, dürfen Zuwanderer, die 45 Jahre alt oder älter sind, nur im Falle eines Jobangebots mit einem Monatsgehalt von mindestens 3.685 Euro brutto oder unter Nachweis einer angemessenen Altersversorgung zuwandern.

Verbessertes Auslandsmarketing und bessere Ausstattung der Botschaften geplant

Damit das neue Gesetz ein dauerhafter Erfolg wird, sind eine Reihe von weiteren Maßnahmen erforderlich – wie ein verbessertes Auslandsmarketing: Geplant sind gezielte Werbemaßnahmen gemeinsam mit der Wirtschaft, eine Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und mehr Angebote von Deutsch-Kursen im Ausland. Es ist zudem dringend erforderlich, die Personalaus­stattung und räumlichen Kapazitäten in unseren Botschaften und Konsulaten zu verbessern, die Verfahrensabläufe zu optimieren und die zu uns kommenden Fachkräfte bei der Integration in Betrieb und Gesellschaft zu unterstützen.